Medienbericht:Gericht: Mietpreisbremse in Berlin nichtig
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Das Amtsgericht Neukölln hat die in Berlin geltende Mietpreisbremse einem Bericht zufolge für nichtig erklärt. Grund sei ein Verfahrensfehler bei der Umsetzung der Verordnung.
Auslöser für das Verfahren war ein Streit zwischen einer Hausverwaltung und Mietern.
Quelle: Jörg Carstensen/dpa
Wegen eines Verfahrensfehlers hat das Amtsgericht Neukölln die seit 2015 geltende Mietpreisbremse in Berlin für nichtig erklärt. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, hätte die Verordnung vor Inkrafttreten nachvollziehbar öffentlich - etwa im Internet - begründet werden müssen, weil sie in Eigentumsrechte eingreift.
Urteil bezieht sich auf Umsetzung der Mietpreisbremse
Laut Gerichtsurteil, das der Zeitung vorliegt, habe Berlin dies aber versäumt. Zuständiger Bausenator war damals Andreas Geisel (SPD). Die Zeitung zitiert aus der Urteilsbegründung vom 16. November:
Das Urteil beziehe sich nicht auf den Inhalt der Mietpreisbremse, sondern auf ihre Umsetzung.
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Gericht: Begründung der Mietpreisbremse zu versteckt
Ein für das Verfahren erstelltes Gutachten habe ergeben, dass die Begründung der Mietpreisbremse nicht vor Inkrafttreten der Verordnung im Juni 2015 bekannt gemacht wurde.
Zwar habe es seinerzeit einen Link gegeben, der letztlich zum Text der Begründung führte - dieser sei aber dem Urteil zufolge fast unzugänglich gewesen, weil er unbekannt und kaum durch Suchmaschinen zu finden war.
Justizkreise: Thematik könnte zum BGH kommen
Auslöser für das Gerichtsverfahren war demnach ein Streit zwischen einer Hausverwaltung und Mietern um die Absenkung der Nettokaltmiete auf Grundlage der Mietpreisbremse.
Nächste Instanz sei das Landgericht, dann wäre der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig, schreibt die Zeitung. Aus Justizkreisen heiße es, man gehe davon aus, der BGH werde entscheiden müssen.
Quelle: epd
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