Gericht erklärt Mietpreisbremse in Berlin für nichtig

    Medienbericht:Gericht: Mietpreisbremse in Berlin nichtig

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    Das Amtsgericht Neukölln hat die in Berlin geltende Mietpreisbremse einem Bericht zufolge für nichtig erklärt. Grund sei ein Verfahrensfehler bei der Umsetzung der Verordnung.

    Altbauwohnungen in Berlin-Neukölln
    Auslöser für das Verfahren war ein Streit zwischen einer Hausverwaltung und Mietern.
    Quelle: Jörg Carstensen/dpa

    Wegen eines Verfahrensfehlers hat das Amtsgericht Neukölln die seit 2015 geltende Mietpreisbremse in Berlin für nichtig erklärt. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, hätte die Verordnung vor Inkrafttreten nachvollziehbar öffentlich - etwa im Internet - begründet werden müssen, weil sie in Eigentumsrechte eingreift.

    Urteil bezieht sich auf Umsetzung der Mietpreisbremse

    Laut Gerichtsurteil, das der Zeitung vorliegt, habe Berlin dies aber versäumt. Zuständiger Bausenator war damals Andreas Geisel (SPD). Die Zeitung zitiert aus der Urteilsbegründung vom 16. November:

    Da die Pflicht zur Begründung der Verordnung und diese der Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen, zwingender Bestandteil der Ermächtigungsgrundlage ist, führt deren Fehlen zur Nichtigkeit der Verordnung.

    Auszug aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Neukölln

    Das Urteil beziehe sich nicht auf den Inhalt der Mietpreisbremse, sondern auf ihre Umsetzung.
    Eine Person befestigt einen Wohnungsgesuchszettel an einer metallenen Stange.
    Die Inflation spürt man nicht nur an der Ladenkasse oder der Zapfsäule. Auch bei den Wohnkosten stoßen viele Deutsche inzwischen an ihre Grenzen. Nebenkosten fast so hoch wie die Miete.10.11.2022 | 30:07 min

    Gericht: Begründung der Mietpreisbremse zu versteckt

    Ein für das Verfahren erstelltes Gutachten habe ergeben, dass die Begründung der Mietpreisbremse nicht vor Inkrafttreten der Verordnung im Juni 2015 bekannt gemacht wurde.
    Zwar habe es seinerzeit einen Link gegeben, der letztlich zum Text der Begründung führte - dieser sei aber dem Urteil zufolge fast unzugänglich gewesen, weil er unbekannt und kaum durch Suchmaschinen zu finden war.

    Justizkreise: Thematik könnte zum BGH kommen

    Auslöser für das Gerichtsverfahren war demnach ein Streit zwischen einer Hausverwaltung und Mietern um die Absenkung der Nettokaltmiete auf Grundlage der Mietpreisbremse.
    Nächste Instanz sei das Landgericht, dann wäre der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig, schreibt die Zeitung. Aus Justizkreisen heiße es, man gehe davon aus, der BGH werde entscheiden müssen.
    Quelle: epd

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