In den Fall Nawalny schaltet sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein: Russland müsse den Kremlgegner sofort freilassen. Die Absage folgte prompt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland aufgefordert, Oppositionsführer Alexej Nawalny unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, gab es damit einem Antrag Nawalnys auf einstweilige Maßnahmen statt.
Diese sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden gewährt. Die Art und das Ausmaß der Gefahr für Nawalnys Leben sei in der Entscheidung berücksichtigt worden, hieß es.
Russland bezeichnet Forderung als "beispiellos"
Russland reagierte prompt: Justizminister Konstantin Tschujtschenko sprach von einer "beispiellosen Forderung". Das sei eine "klare und grobe Einmischung" in die Arbeit der Justiz eines souveränen Staates. Es gebe nach russischem Recht keine Grundlage, "diese Person" aus der Haft zu entlassen, sagte er der Agentur Interfax zufolge.
Damit werde "die Rote Linie überschritten". Im Übrigen könne der Gerichtshof ein nationales Gericht nicht ersetzen oder dessen Urteil aufheben.
- Nachricht von Nawalny
Kreml-Kritiker Alexej Nawalny hat den Demonstranten in Russland Mut gemacht. Er rief seine Anhänger dazu auf, den Druck von der Straße aufrechtzuerhalten.
Nawalny im Straflager
Der Kremlkritiker war vor mehr als zwei Wochen zu einer Straflagerhaft verurteilt worden. Er soll gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen haben, während er sich in Deutschland von einem Giftanschlag erholte. Das Urteil in diesem früheren Verfahren hatte das Menschenrechtsgericht 2017 als offenkundig unangemessen bezeichnet.
Der Gerichtshof teilte mit, dass Nawalny im Januar eine weitere Beschwerde gegen Russland eingereicht hatte. Zeitgleich habe er um seine Freilassung als einstweilige Maßnahme gebeten. Ob die neue Beschwerde Nawalnys vom Gericht zugelassen wird, ist noch offen.
Nawalny bedankt sich bei seinen Mitstreitern
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg gehört zum Europarat, dem auch Russland angehört. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz der Menschenrechte in ihren 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.
Nawalny bedankte sich unterdessen für den Beistand seiner Anhänger:
So hieß es auf dem Instagram-Account des 44-Jährigen. "Glaubt mir, ich spüre sie."
- Ex-Botschafter wirft Russland Propaganda vor
Russland behindert die Arbeit von Diplomaten, sagt der deutsche Ex-Botschafter Rüdiger von Fritsch. Im ZDF-Interview beklagt er eine neue Dimension von Propaganda im Fall Nawalny.