Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des früheren NPD-Politikers Maik Schneider bestätigt. Er hatte 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Brand gesteckt.
Autoreifen, Holzpaletten, eine 50 Zentimeter hohe Gasflasche, einen Benzin-Kanister und eine Mülltonne – all das benutzte Maik Schneider in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2015, um die Sporthalle im brandenburgischen Nauen in Brand zu setzen.
Damit habe er ein "Zeichen" setzen und den verantwortlichen Politikern deutlich machen wollen, dass die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in Nauen nicht geduldet werde, so das Landgericht Potsdam.
Landgericht Potsdam: Sieben Jahre und neun Monate Haft
Die Sporthalle, in der übergangsweise 150 Geflüchtete untergebracht werden sollten, brannte komplett aus. Der Wiederaufbau kostete 3,9 Millionen Euro. Maik Schneider war Stadtverordneter für die rechtsextreme NPD und zählte zu den führenden Köpfen der rechten Szene in seiner Heimatstadt Nauen. Er war zum Zeitpunkt der Brandstiftung bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem weil er Hakenkreuze auf öffentliche Wände gemalt hatte.
Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn für das Anzünden der Sporthalle im Oktober 2019 zu sieben Jahren und neun Monaten Haft wegen vorsätzlicher Brandstiftung.
Diese Strafe war zugleich auch für die Sachbeschädigung eines Autos verhängt worden: Maik Schneider hatte im Mai 2015 alle Fenster des Wagens mit einer Axt oder einem Baseballschläger eingeschlagen und das Auto anschließend in Brand gesetzt, weil er dessen Eigentümer - einen polnischen Staatsangehörigen - fälschlicherweise der Pädophilie verdächtigte.
Ausländerfeindliche Parolen skandiert
Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn 2019 im gleichen Gerichtsverfahren außerdem zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen versuchter Nötigung. 2015 hatte er dafür gesorgt, dass die Stadtverordnetenversammlung zwischenzeitlich unterbrochen werden musste, bei der über das Wohnheim für Geflüchtete entschieden werden sollte.
Mit mindestens 50 Gleichgesinnten hatte er vor der Fensterfront lautstark ausländerfeindliche Parolen skandiert und gegen die Fenster geschlagen.
BGH: Gesamtstrafe vom Landgericht fehlerhaft berechnet
Diese Verurteilungen hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt, die Schuldsprüche sind damit rechtskräftig. Verschiedene Anträge des Angeklagten verwarfen die obersten Strafrichterinnen und -richter am Donnerstag. Ein erstes Urteil des Landgerichts Potsdams aus dem Jahr 2017 war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden, da ein Schöffenrichter für befangen erklärt worden war.
Obwohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das zweite Urteil nun für rechtskräftig erklärt hat, muss das Landgericht Potsdam ein drittes Mal über die Straftaten von Schneider verhandeln. Die Gesamtstrafe sei nämlich fehlerhaft berechnet worden, so die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs. Sie muss nun in einem dritten Prozess neu festgelegt werden; vermutlich wird sie etwas geringer ausfallen.
Christian Deker arbeitet als Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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