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Durchsuchung vor Bundestagswahl : Gericht: Razzia im Justizministerium unnötig

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Die Razzien in Finanz- und Justizministerium kurz vor der Bundestagswahl hatten für Furore gesorgt. Jetzt sagt das Landgericht Osnabrück: Im Justizministerium war das unangemessen.

Bundesjustizminiseterium
Die Razzia im Bundesjustizministerium in Berlin war nicht angemessen, haben die Osnabrücker Richter jetzt beschlossen.
Quelle: imago

Fünf Monate nach einer Durchsuchung im Bundesjustizministerium (BJM) hat das Landgericht in Osnabrück den Durchsuchungsbefehl aufgehoben. Die Razzia war im Zuge von Ermittlungen wegen möglicher Strafvereitelung bei einer für Geldwäschebekämpfung zuständigen Einheit des Zolls (FIU) durchgeführt worden. Wichtige Voraussetzungen für den Erlass seien nicht erfüllt, teilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt an diesem Donnerstag mit.

Zudem sei die Anordnung einer Durchsuchung in den Räumen des Ministeriums als unverhältnismäßig und unangemessen einzustufen. Der Beschluss bezieht sich lediglich auf die Razzia im BJM, gegen die anschließend Beschwerde eingelegt worden war. Das Bundesfinanzministerium hatte keine Rechtsmitttel eingelegt.

Landgericht stellt Notwendigkeit infrage

Laut Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts war damals keine Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten. Auch bestand keine besondere Eilbedürftigkeit. Zudem sei nicht geklärt gewesen, dass das Haus die freiwillige Herausgabe der fraglichen Beweismittel ablehnen würde. Jedenfalls sei vorab keine entsprechende schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft erfolgt, erklärten die Osnabrücker Richter.

Das Gericht bewertete den seinerzeit vom Osnabrücker Amtsgericht auf Antrag der Osnabrücker Staatsanwaltschaft erlassenen Beschluss zudem als unnötig und "unangemessen". Ein fragliches Schriftstück von Interesse habe den Ermittlern bereits durch eine frühere Razzia beim Zoll vorgelegen.

Darüber hinaus hätten "Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten" im Justizministerium nicht bestanden. Die Folgen der Durchsuchung stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu deren Auswirkungen, auch mit Blick auf das "Ansehen" der Bundesrepublik.

Konkret bedeutet der Beschluss, dass die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Akten dem Justizministerium zurückgegeben werden müssen und in dem Verfahren nicht verwendet werden dürfen.

Ministerien für Justiz und Finanzen untersucht

Die Durchsuchungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft waren wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 9. September erfolgt und richteten sich hauptsächlich gegen das damals vom heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium, dem der Zoll unterstellt ist.

Parallel wurde auch das Justizministerium durchsucht, weil es ebenfalls in bestimmte interne Kommunikations- und Abklärungsprozesse zur Arbeit der Zolleinheit eingebunden ist. Dabei ging es um die Sicherung etwaiger Beweismittel, nicht um den Verdacht auf strafbare Handlungen in den Ministerien selbst.

Die Durchsuchungen in den beiden Ministerien waren von den beiden Häusern umgehend als ungewöhnlich und unnötig kritisiert worden, der Vorgang löste im Bundestagswahlkampf größeres Aufsehen aus. Schnell stand damals auch der Vorwurf im Raum, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft könne mit politischen Motiven zusammenhängen.

Ermittlungsverfahren gegen FIU-Verantwortliche

Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Strafvereitlung im Amt gegen Verantwortliche der sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls. Die früher dem Bundeskriminalamt zugeordnete FIU ist seit 2017 eine Abteilung des Zolls und die Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung. Sie nimmt Verdachtsmeldungen etwa von Banken entgegen, prüft sie und leitet sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiter.

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