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Werbeverbot für Abtreibungen : Kabinett beschließt Abschaffung von § 219a

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Das Kabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet.

Kabinett will Werbeverbot für Abtreibungen streichen: "Wir streichen diese Norm", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).

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Der Paragraf im Strafgesetzbuch, der Werbung für Abtreibungen verbietet, soll aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Justizminister Buschmann nennt Verbot einen "untragbaren Zustand"

Der FDP-Politiker nannte es zuvor im ZDF-"Morgenmagazin" bereits einen "untragbaren Zustand", dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm.

Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen.
Marco Buschmann, (FDP) Bundesjustizminister

Das sei rechtlich ausgeschlossen. Er betonte zugleich, dass gegen "anpreisende und anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" andere Rechtsnormen in Kraft blieben. Auch am geltenden Schutz ungeborenen Lebens ändere sich nichts.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a "überfällig". "Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig."

Streichung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt derzeit noch das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Als Strafmaß bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf reformiert und leicht gelockert worden. Die Union hatte sich gegen eine Streichung ausgesprochen. Justizminister Buschmann veröffentlichte den Entwurf für eine Abschaffung im Januar. Länder und Verbände konnten bis zum 16. Februar Stellung nehmen.

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