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Ärztin Hänel über Paragraf 219a : "Auf einem guten Weg in Richtung Veränderung"

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Der Bundestag berät abschließend über die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. Die Ärztin Kristina Hänel begrüßt die erwartete Zustimmung.

Archiv: Mit einer Protestaktion vor dem Hamburger Landgericht hat am Freitag (21.08.2020) der Prozess um eine Unterlassungsklage der Giessener Aerztin Kristina Haenel (Hänel) begonnen.
Kristina Hänel ist das Gesicht des Kampfes gegen 219a. (Archivbild)
Quelle: imago

Der Bundestag stimmt am Freitag über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen ab. Die Zustimmung gilt als sicher. Inhaltlich untersagt der Paragraf 219a das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist zum Gesicht im Kampf gegen diesen Paragrafen geworden. Im Jahr 2017 wurde die Ärztin verurteilt, weil sie im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Seitdem geht sie gegen Paragraf 219a vor. Im Interview mit ZDFheute äußerte sie sich zu der Streichung:

Ich bin erleichtert und freue mich, dass der Paragraf 219a wahrscheinlich abgeschafft wird. Und ich denke, damit ist das Ziel, das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch erreicht.
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Am Freitag wird voraussichtlich im Bundestag die Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.

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Warum der Kampf für das Informationsrecht?

Für die Allgemeinmedizinerin "gibt es keinen guten Grund", Frauen so wichtige Informationen vorzuenthalten. Der schlechte Grund, "dass man so etwas tut, heißt im Grunde, sie zu entmündigen, ihnen die Wege schwerer zu machen und damit letztlich ihre Gesundheit zu beeinträchtigen."

Und da kann ich als Ärztin nicht dahinterstehen.
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Die Entscheidung eine Schwangerschaft auszutragen oder nicht sei nach Hänel "schon schwer genug". Nach der Gesetzeslage in Deutschland sei eine Zwangsberatung vorgeschrieben, wo eine Wartefrist bestehe. "Und dann haben wir auch vielleicht noch den Gang zu den Ärzten und Ärztinnen, die ja ganz oft auch ihre eigene Meinung haben, die eventuell auch streng gegen Abtreibung ist."

Nicht überall kriegen die Frauen dann wirklich geholfen.
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Hänel: "Es kann nicht für Schwangerschaftsabbrüche geworben werden"

Für Schwangerschaftsabbrüche kann nach Kristina Hänel nicht geworben werden. "Das ist ein völlig absurder Gedanke, der völlig an der Realität der Betroffenen vorbeigeht. Ich weiß nicht, wer sich so etwas ausdenkt."

Und in dem Moment, wo ich informiere, tue ich eigentlich nur meine ärztlichen Pflichten. Das hat mit Werbung nichts zu tun.
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

"Wenn ich im Rettungsdienst die 110 verbreite, werbe ich doch nicht für einen Herzinfarkt oder Kreislaufstillstand", erklärte Kristina Hänel im Interview.

Der Weg zur Abschaffung des Paragrafen 219a

Jahrelang kämpfte Kristina Hänel für die Abschaffung des Paragrafen 219a, ein Kampf, der viel länger dauerte, als sie dachte. "Wenn man mir das gesagt hätte, hätte ich vielleicht mehr Angst vor diesem Weg gehabt", so Hänel.

Aber ich denke, der Weg hat sich auf jeden Fall gelohnt, weil wir diskutieren anders in der Gesellschaft über das Thema Schwangerschaftsabbruch. Ja, wir sind auf einem guten Weg in Richtung Veränderung.
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Die Angriffe der Abtreibungsgegner auf die Ärztin seien "massiv geworden". Aber durch die "vielen Unterstützungsmails, Briefe, Anrufe" sei die Bewegung Pro Choice, die sich für reproduktive und sexuelle Rechte einsetzt, gestärkt und größer geworden.

Vom Landgericht zum Bundesverfassungsgericht

Erst durch das Urteil des Landgerichts, hatte sie "die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen."

Dann war ich zwar rechtmäßig verurteilte Straftäterin, was schwer zu ertragen war, aber andererseits war der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht.
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Die Frage, ob der Paragraf 219a gestrichen werden soll, ist nach Einschätzung der Medizinerin nun am richtigen Gericht. Für sie stellt sich nämlich die Frage:

Ist der 219a überhaupt mit unserer Verfassung vereinbar oder nicht?
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Die Abstimmung im Bundestag wird sie auf der Besuchertribüne verfolgen, kündigte Hänel an. Auch andere auf Basis des Paragrafen verurteilte oder angezeigte Ärztinnen und Ärzte werden nach Hänels Angaben zufolge am Freitag dort sitzen.

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