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Gescheiterte Pkw-Maut : Bund muss Schadenersatz zahlen

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Nach dem spektakulären Aus der umstrittenen Pkw-Maut warnten Kritiker vor den Folgen für die Steuerzahler. Ein Schiedsgericht hat nun zugunsten der Betreiber entschieden.

Im Rechtsstreit um Entschädigungen wegen der geplatzten Pkw-Maut muss der Bund eine Niederlage einstecken. Wie die einst vorgesehenen Betreiber CTS Eventim und Kapsch Trafficcom am Freitagabend in Pflichtmitteilungen für die Börse mitteilten, bejahte ein Schiedsgericht einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik.

Das Bundesverkehrsministerium habe sich demnach nicht "einseitig und entschädigungslos" von dem Vertrag lossagen dürfen. Mit dem Schiedsspruch sei der behauptete Kündigungsgrund einer "Schlechtleistung" abgelehnt worden. In einer zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde nun über die Höhe des Anspruchs entschieden. Die Firmen fordern 560 Millionen Euro.

Bundesverkehrsministerium will Schiedsentscheidung prüfen

Das Bundesverkehrsministerium will die Schiedsentscheidung nun prüfen. Es sei ein "Teilschiedsspruch" ergangen, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums. "Behandelt werden bestimmte Aspekte des Anspruchsgrundes, aber nicht der Anspruchshöhe. Das Gericht hat auch auf mögliche Schadenersatzansprüche des Bundes hingewiesen." Das Verfahren sei vertraulich, über das weitere Vorgehen sei nun zu entscheiden.

Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Direkt nach dem Urteil kündigte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Betreiberverträge - und wies seitdem alle Entschädigungsansprüche der Firmen entschieden zurück. Daraufhin begann das Schiedsverfahren.

Scheuer kündigte Verträge mit Betreibern

Laut Scheuer hätten die Betreiber vertragliche Leistungen nicht erfüllt und auch nach der Kündigung die Verträge vorsätzlich und treuwidrig verletzt. Diese seien daher aus mehreren triftigen Gründen gekündigt worden. In diesem Fall sei die Vertragslage "zugunsten des Bundes".

Die Betreiberfirmen hatten dagegen argumentiert, dass ihre Tochter Autoticket im vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe - vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von "Beendigungskosten" vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Das Vorgehen Scheuers hatte in der vergangenen Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt. Im Fokus stand dabei auch, dass Scheuer die Betreiberverträge schon Ende 2018 abschloss, bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Die Opposition forderte mehrfach seinen Rücktritt.

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