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Umstrittenes Urteil : Polen: Berlin sieht EU-Kommission am Zug

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Nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, sieht Berlin die EU-Kommission am Zug - und drohte mit Konsequenzen in Richtung Warschau. Auch andere EU-Staaten üben Kritik.

Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts, dass einige Gesetze der Europäischen Union im Widerspruch zur polnischen Verfassung stehen, sorgt für Furore. EU-Mitgliedstaaten üben scharfe Kritik und diskutieren mögliche Sanktionen.

Die deutsche Bundesregierung sieht nun die EU-Kommission bei der Prüfung des umstrittenen Urteils am Zug. "Die EU-Kommission ist die Hüterin der Verträge", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Demnach müsse sie Vorschläge zu möglichen Konsequenzen machen.

Maas: EU-Kommission muss EU-Recht "Geltung verschaffen"

Bundesaußenminister Heiko Maas sicherte der EU-Kommission volle Unterstützung zu, dem europäischen Recht "überall in der EU Geltung zu verschaffen". Gleichzeitig appellierte er an die polnische Regierung, sich an die europäischen Regeln zu halten.

Wenn ein Land sich politisch dafür entscheidet, Teil der EU zu sein, muss es auch dafür Sorge tragen, die vereinbarten Regeln voll und ganz umzusetzen.
Heiko Maas, Bundesaußenminister

Indirekt drohte der Bundesaußenminister mit Konsequenzen, wenn dies nicht geschehe: "Mitglied in der Europäischen Union zu sein bedeutet, dass wir gemeinsame Werte verfolgen, von einem starken gemeinsamen Binnenmarkt profitieren und mit einer Stimme sprechen."

Es bedeute aber auch, dass wir uns an "gemeinsame Regeln halten, die das Fundament der Europäischen Union bilden - mit allen Konsequenzen", sagte Maas den Funke-Zeitungen.

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Frankreich: Wirftschaftssanktionen denkbar

Ähnlich äußerte sich auch Frankreichs Europaminister Clement Beaune. "Wenn man in einen Club eintritt, dann unterzeichnet man einen Vertrag, das ist der EU-Vertrag, der durch ein Referendum vom polnischen Volk ratifiziert wurde."

Die Gerichtsentscheidung sei "Teil einer langen Liste von Provokationen", fügte Beaune hinzu. "Es besteht de facto die Gefahr eines Austritts aus der Europäischen Union" - auch wenn er sich nicht wünsche, dass Polen die EU verlasse. Wirtschaftssanktionen seien allerdings eine Option, um zu reagieren.

Asselborn: Spiel mit dem Feuer

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn bezeichnete das Urteil als sehr besorgniserregend. Die polnische Regierung spiele mit dem Feuer.

"Der Vorrang des europäischen Rechts ist wesentlich für die Integration Europas und das Zusammenleben in Europa. Wenn dieses Prinzip gebrochen wird, wird das Europa, wie wir es kennen und wie es mit den Römischen Verträgen aufgebaut wurde, aufhören zu existieren", warnte Asselborn.

EU-Kommission: Urteil besorgniserregend

Das polnische Verfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass der EU-Vertrag im polnischen Rechtssystem der Verfassung untergeordnet sei. Es unterstrich zudem, dass es nicht nur das Recht habe, die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).

Die national-konservative Regierungspartei PiS sah sich dadurch in ihrem Streit mit der EU-Kommission bestätigt, dass EU-Recht nicht über dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten stehe. Die EU-Kommission entgegnete, EU-Recht sei vorrangig und ebenso seien alle Urteile des EuGH bindend. Das polnische Urteil sei besorgniserregend.

Verfassungsgericht in Warschau am 28.12.2015

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