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OVG-Entscheidung : Palästina-Demos bleiben verboten

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Eine OVG-Entscheidung bestätigt das Verbot palästinensischer Demonstrationen am Wochenende in Berlin. Bei derartigen Veranstaltungen war es zuvor immer wieder zu Gewalt gekommen.

Teilnehmer einer Nakba-Demo in Köln schwenken Palästina-Flaggen.
Teilnehmer einer Nakba-Demo in Köln. (Archiv)
Quelle: epa

Die angekündigten palästinensischen Demonstrationen zum Vertreibungs-Gedenktag Nakba an diesem Wochenende bleiben verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte am Freitag eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Dieses hatte ein Verbot der Berliner Polizei für rechtmäßig befunden und den Widerspruch eines Anmelders von drei Demonstrationen gegen die Politik Israels zurückgewiesen. Der Anmelder hatte daraufhin eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.

OVG-Beschluss ist unanfechtbar

Bei zwei weiteren verbotenen Demonstrationen gab es bislang noch keine Widersprüche der Veranstalter vor Gericht. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Die Polizei hatte die fünf Palästina-Demonstrationen am Freitag, Samstag und Sonntag in Kreuzberg, Neukölln und Mitte untersagt, weil die Gefahr bestehe, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Rufen, Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten kommen könne.

Polizei wird trotzdem Präsenz zeigen

Diese Gefahrenprognose sei mit Blick auf den Verlauf früherer und ähnlicher Veranstaltungen gerechtfertigt, teilte das OVG mit. Man werde aber trotzdem am Samstag und Sonntag die Lage beobachten und mit Polizisten in Berlin präsent sein.

Im vergangenen Jahr und im April dieses Jahres hatte es bei ähnlichen Demonstrationen von Palästinensern gegen Israel antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben. Danach war Ende April eine weitere Demonstration von der Polizei verboten worden. Auch dieses Verbot war vom Verwaltungsgericht bestätigt worden.

Gewalt bei Demos in der Vergangenheit

Auch aktuell hatte das Verwaltungsgericht die Gefahrenprognose der Polizei geteilt. Die Erfahrungen mit den früheren Demonstrationen ließen befürchten, dass von den Teilnehmern Gewalttaten ausgehen könnten.

Die Gruppe "Palästina spricht" kritisierte das Verbot ihrer Demonstrationen als "Angriff auf unsere Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung". Es sei ein "alarmierender Türöffner für unbegrenzte staatliche Repression gegen jegliche Opposition in Deutschland, sei es für palästinensische Menschenrechte, Antirassismus oder Geflüchtetenrechte".

Antisemitismus ist kein Randproblem: Jüdinnen und Juden in Deutschland alltäglich Beleidigungen und Anfeindungen ausgesetzt. Während Corona hat dies noch zugenommen.

Beitragslänge:
1 min
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Erinnerung an den Tag der Nakba

Die Demonstrationen waren wegen des sogenannten Nakba-Gedenktages (arabisch für "Katastrophe") geplant. Palästinenser erinnern jedes Jahr am 15. Mai an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948. Aus einem Teil des britischen Mandatsgebiets Palästina wurde am 14. Mai 1948 Israel.

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