Alles auf Anfang? Der Bund fordert die Länder auf, den umstrittenen neuen Bußgeldkatalog vorerst nicht anzuwenden - wegen eines Formfehlers.
Wegen rechtlicher Unsicherheiten hat der Bund die Länder aufgefordert, neue und schärfere Regeln über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren vorerst auszusetzen und den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Das teilte das Bundesverkehrsministerium mit.
Wegen rechtlicher Unsicherheiten hat der Bund die Länder aufgefordert, neue und schärfere Regeln über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren vorerst auszusetzen und ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum sollen die Länder den neuen Bußgeldkatalog nicht anwenden?
Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten, vor allem über eine Regelung: Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Wie aus einem Schreiben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an die Länder von Mittwoch hervorging, ist in der Eingangsformel der Verordnung die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt, diese seien daher nichtig. Konkret geht es um Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung, darin sind auch die Änderungen zum Führerscheinentzug für Raser. Übrige Vorschriften seien aber wirksam.
Was wird genau kritisiert?
Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, erläuterte: Bei Erlass einer Verordnung müsse angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Dies sei aber unzureichend geschehen.
Bedenken wegen formaler Fragen hatte auch der Autofahrerclub ADAC geäußert. Offensichtlich sei in der StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden.
Setzen die Länder die Aufforderung bereits um?
Das Saarland hatte bereits erklärt, zum alten Bußgeldkatalog bei Tempoverstößen zurückzukehren. Das Verkehrsministerium werde die Bußgeldbehörden anweisen, die Verfahren nach dem alten Stand abzuwickeln, sagte ein Sprecher des saarländischen Verkehrsministeriums der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag.
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Schutz für Radfahrer, höhere Bußgelder
Ab Dienstag gelten im Straßenverkehr neue Regeln. Damit soll Mobilität "sicherer, klimafreundlicher und gerechter" werden, so Verkehrsminister Andreas Scheuer.
Wie geht es weiter?
Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, für die bislang geahndeten Fälle nach den neuen Regeln werde an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet. Es sollten schnellstens ein neuer ausgewogener Vorschlag und ein faires Angebot an die Länder für Verkehrssicherheit, aber auch Verhältnismäßigkeit gemacht werden.
Was ist neu in der Straßenverkehrsordnung?
Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April, im Zuge einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Kern ging es dabei eigentlich um mehr Schutz und bessere Bedingungen für Fahrradfahrer, doch es gab auch weitere Änderungen:
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Sollte die umstrittene Änderung nicht ohnehin rückgängig gemacht werden?
Verkehrsminister Scheuer hatte schon Mitte Mai signalisiert, die "unverhältnismäßige" Regelung zu den Fahrverboten wieder kippen zu wollen. Damals aber war von formalen Gründen nicht die Rede. Grund waren auch Proteste vieler Autofahrer.