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Milliardenentlastung für Bürger : Rentenbeiträge bald voll steuerlich absetzbar

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Rentenbeiträge sollen ab 2023 voll steuerlich absetzbar sein. Die Reform soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindern. Arbeitnehmer könnten Milliarden Euro zusätzlich erhalten.

Symbolbild: Besteuerung der Rente
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hält die Pläne für nicht zu Ende gedacht.
Quelle: imago

Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können. Das geht aus einem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor, den das Bundesfinanzministerium veröffentlichte. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 geht es demnach noch um 1,76 Milliarden Euro.

Diese Rentenzahlungen profitieren davon

Die Aufwendungen für die Altersvorsorge sollen künftig voll als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das passiert zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.


Wir ziehen diesen Schritt bewusst vor - denn gerade in Zeiten hoher Inflation sind Entlastungen besonders wichtig.
Finanzminister Christian Lindner (FDP)

Zugleich schaffe die neue Regelung mehr Klarheit im Steuersystem, so Finanzminister Christian Lindner. "Dies dient dem Gebot, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden." Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Vorher können die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Die Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sogenannten Rürup-Renten.

Um die Rentenkasse vor dem Kollaps zu bewahren, schlagen einige Wirtschaftsexperten eine Rente mit 70 vor. Die Ampel-Parteien und auch der Gewerkschaftsbund lehnen den Vorschlag bisher ab.

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Gerichtsurteil macht neue Regelung notwendig

Die geplante Neuregelung geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung - also der Besteuerung sowohl des Einkommens, aus dem Rentenbeiträge gezahlt werden, als auch der späteren Rentenauszahlung. Da eine solche zweifache Besteuerung nach Auffassung des Gerichts künftig vielen Rentnerinnen und Rentnern drohte, wurde eine Reform nötig.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hält die Pläne hingegen für nicht zu Ende gedacht. "Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung beginnt die Vollbesteuerung der Renten im Jahr 2040", erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele.

Wir fordern, dass die Vollbesteuerung der Renten erst ab dem Jahr 2070 greift, um Fälle von Doppelbesteuerung zu verhindern.
Verena Bentele, Sozialverband VdK

Im Koalitionsvertrag heißt es, die volle Besteuerung der Renten solle ab 2060 erfolgen.

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