Bundestagspräsident Schäuble rechnet mit einer baldigen Neuregelung der Sterbehilfe. Er sei "nicht glücklich" über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Sache.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) erwartet eine Neuregelung der Sterbehilfe noch vor der Bundestagswahl im kommenden Herbst. Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) begrüßte, dass nun auch Schäuble die Thematik aufgreife.
"Ich bin zuversichtlich, dass es in dieser Wahlperiode noch eine fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geben wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Augenmaß umsetzt", sagte Schäuble dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Schäuble: Nicht glücklich über Urteil
Der CDU-Politiker betonte, dass er über das Karlsruher Urteil "nicht glücklich" sei. Das Bundesverfassungsgericht habe ein Gesetz des Bundestags verworfen, das nach einer außergewöhnlich langen, nicht durch Fraktionszugehörigkeit geprägten Auseinandersetzung mit dem Thema beschlossen worden sei, so Schäuble.
Die Verfassungsrichter hätten überraschend auf der Grundlage einer Interpretation des Grundgesetzes entschieden, "die man so vornehmen kann, aber nicht so vornehmen muss".
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Urteile zu Sterbehilfe: Kein Anspruch auf todbringendes Medikament
Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch auf eine tödliche Dosis Natriumpentobarbital. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Es gebe die Möglichkeit auf andere Medikamente.
Spahn zuvor nicht offen für Debatte?
Die FDP-Politikerin Helling-Plahr erhob den Vorwurf, dass es in der Vergangenheit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Union gewesen seien, die sich "einer offenen Debatte" über die Regelung der Sterbehilfe versperrt hätten.
Helling-Plahr machte jedoch klar, dass sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für richtig hält. Die vorherige Regelung sei "offenkundig verfassungswidrig" gewesen und habe Betroffene "in nicht zumutbarer Weise in ihren Grundrechten eingeschränkt".
Sie sei dankbar für die Betroffenen, "dass der Weg in selbstbestimmtes Sterben seit dem Urteil nicht mehr versperrt ist". Wenn nun auch die Union mit am Tisch sitze, sei auch sie zuversichtlich, dass es noch in dieser Wahlperiode im Bundestag eine Einigung geben könne.
Karlsruhe: Verbot der Sterbehilfe gekippt
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Die Karlsruher Richter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt worden war.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.
Tötung auf Verlangen auch bald in Deutschland?