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Hamburger Generalstaatsanwalt : Justiz entlastet Scholz in Cum-Ex-Affäre

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Nach Berichten von Tagesspiegel und Deutscher Presse-Agentur hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg entschieden, dass keine Ermittlungen gegen Scholz eingeleitet werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz steh im Regen und lächelt
Generalstaatsanwaltschaft: Kein Verdacht gegen Olaf Scholz wegen Cum-Ex.
Quelle: dpa (Archiv)

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg Bank.

Die Generalstaatsanwaltschaft habe deshalb die Beschwerde eines Anwalts gegen den Verzicht auf ein Strafverfahren abgelehnt, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem "Tagesspiegel" vom Dienstag.

Zuvor hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet. Dagegen war die Beschwerde eingelegt worden.

Sichtweise der Staatsanwaltschaft bestätigt

Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung.

Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.

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Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie weiterhin einen strafprozessualen Anfangsverdacht verneint habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen.

Entscheidung vom März: "nicht strafbar gemacht"

Diese frühere Entscheidung sei auch durch eine Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt gewesen. "Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte - und somit auch ihre Vorgesetzten - nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern."

In Ihrer Entscheidung vom 14. März 2022 erkannte die Staatsanwaltschaft auch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss.

Scholz weist Verantwortung zurück

Scholz hatte erst kürzlich in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg Bank weiterhin jede Verantwortung zurückgewiesen. "Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat", sagte er am vorigen Donnerstag in Berlin. "Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird."

Nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017 hatte die Hamburger Finanzverwaltung eine hohe Millionen-Steuerrückforderung gegen die Bank zunächst verjähren lassen. Erst später bemühte sie sich auf Druck des Bundesfinanzministeriums und eines Gerichtsbeschlusses doch um Eintreibung.

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