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Büro weg, Gehalt bleibt : Schröder verliert Teil seiner Sonderrechte

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Wegen seiner Russland-Kontakte steht Gerhard Schröder in der Kritik. Nun verliert er einen Teil seiner Sonderrechte. Kanzler Scholz begrüßt die Entscheidung des Bundestags.

Archiv: Gerhard Schröder am 15.11.20218 in Berlin
SPD-Altkanzler Schröder steht seit dem Ukraine-Krieg wegen seiner Russland-Kontakte zunehmend in der Kritik (Archivbild).
Quelle: Reuters

Lange wurde darüber diskutiert, jetzt hat der Bundestag Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef in Deutschland entzogen. Der Haushaltsausschuss beschloss am Donnerstag die Abwicklung seines Büros. Zuerst berichtete die Deutsche Presse-Agentur darüber.

Das verbliebene Personal soll anderweitige Aufgaben übernehmen, hieß es in einem Antrag der Ampel-Koalition, der im Ausschuss eine Mehrheit fand. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der Altkanzler aber weiterhin.

Begründung: "Keine fortwirkende Verpflichtungen aus dem Amt"

Die Koalition begründet die Entscheidung damit, "dass Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt". Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin werden dagegen nicht genannt. Hintergrund ist die Befürchtung, dass dies rechtlich angreifbar wäre. Es soll nicht der Eindruck entstehen, der Altkanzler werde für eine umstrittene Meinung bestraft.

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Die Union hätte dem SPD-Politiker am liebsten auch sein Ruhegehalt gestrichen. Sie warf Schröder unter anderem vor, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden.

Vor dem Beschluss des Haushaltsausschusses hatte sich bereits das Europaparlament mit großer Mehrheit für EU-Sanktionen gegen den Altbundeskanzler ausgesprochen.

Scholz: Bundestagsentscheidung zu Schröder "folgerichtig"

Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Beschluss des Bundestages begrüßt. "Das ist die Reaktion, die jetzt richtig ist", sagte Scholz am Donnerstag in Den Haag.

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Hinblick auf den früheren Bundeskanzler ist folgerichtig und auch eine, die deshalb auch umgesetzt werden wird.
Bundeskanzler Olaf Scholz

Das sagte Scholz am Donnerstag in Den Haag. "Weitere Schritte halte ich derzeit nicht für erforderlich", sagte er auf die Frage, ob Schröder auch auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt werden sollte. Und ergänzte:

Es wäre am allerbesten, Gerhard Schröder würde seine Posten niederlegen.
Bundeskanzler Olaf Scholz

Kritik an Schröder wegen Russland-Kontakten

Schröder steht wegen seiner Russland-Kontakte, seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und seiner Posten bei russischen Staatskonzernen massiv in der Kritik.

Der heute 78-Jährige war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft.

Weil er sich davon nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht distanzierte, forderte ihn die SPD-Spitze zum Parteiaustritt auf. Es gibt auch Anträge auf einen Parteiausschluss.

Privilegien für Altkanzler bisher auf Lebenszeit

Bisher stehen Altbundeskanzler und Altbundeskanzlerinnen ein von ihrer Amtszeit abhängiges Ruhegehalt sowie auf Lebenszeit auch ein Büro mit mehreren Mitarbeitern, ein Fahrer und eine Erstattung von Reisekosten zu.

Die Ampel will die Privilegien für Altkanzler neu regeln. Würde das auch für Angela Merkel gelten? ZDF-Korrespondent Daniel Pontzen erklärt, worauf es dabei ankommt.

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Nun regelt die Ampel-Koalition die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten generell neu und macht sie davon abhängig, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

Archiv: Ex-Bundeskanzler Schröder mit Kanzlerin Merkel an 22.11.2005 in Berlin
FAQ

Schröder und Merkel - Diese Sonderrechte haben Altkanzler 

Gerhard Schröder bekommt weniger Privilegien als Altkanzler. Welche Sonderrechte hat er überhaupt und hätte das auch Auswirkungen auf Merkel?

von Johanna Sagmeister, Jan-Frederik Fischer
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