Wegen Taliban: Schulze prüft Aussetzen von Afghanistanhilfe

    Nach Verbot von Frauen in NGOs:Schulze prüft Aussetzen von Afghanistanhilfe

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    Die Taliban schränken das Leben von Frauen weiter ein. Nach dem Arbeitsverbot für Frauen in Nichtregierungsorganisationen will Ministerin Schulze Afghanistanhilfen aussetzen.

    Junge afghanische Frau betritt ein Haus in Kabul
    Frauen werden in Afghanistan zunehmend von der Öffentlichkeit ausgeschlossen.
    Quelle: imago/Le Pictorium

    Nach dem Erlass eines Beschäftigungsverbots für Frauen bei Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan will Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) die Hilfe für das Land überprüfen. Sie sprach sich am Montag in Berlin zunächst für ein Aussetzen aus.
    Auch mehrere Hilfsorganisationen kündigten bereits an, sie könnten ihre Arbeit so nicht weiterführen, darunter die "Aktion gegen den Hunger".

    Schulze: Verbot ist "Schlag gegen die Hilfe"

    Mit dem Verbot hätten die Taliban "einen unverantwortlichen Schlag gegen die Hilfe für das afghanische Volk getan", erklärte Schulze.

    Ohne weibliche Beschäftigte können Organisationen ihre Arbeit in vielen Bereichen für die Hälfte der Bevölkerung nicht fortführen.

    Svenja Schulze, Bundesentwicklungsministerin (SPD)

    Damit sei eine völlig neue Situation entstanden. Sie sei deshalb dafür, die gegenwärtige Unterstützung, die Deutschland mit anderen leiste, zunächst zu suspendieren, hieß es in der Erklärung weiter.

    Ministerium will internationales Treffen

    Das Bundesentwicklungsministerium werde kurzfristig gemeinsam mit der Weltbank zu einem Treffen der Beteiligten des Afghanistan Reconstruction Trust Fund einladen, um zu beraten, ob und gegebenenfalls wie die Unterstützungsarbeit für die Menschen in Afghanistan fortgeführt werden könne.
    Medienberichten zufolge hat das afghanische Wirtschaftsministerium angeordnet, dass weibliche Angestellte von Hilfsorganisationen nicht mehr zur Arbeit kommen dürfen.

    Baerbok: Taliban "brechen humanitäre Prinzipien"

    Nach dem Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan hatten die radikalislamischen Taliban im August 2021 wieder die Macht in Kabul übernommen. Zunächst versprachen sie einen gemäßigteren Kurs und die Achtung der Rechte von Frauen und Mädchen.
    Doch das Regime verschärft seine Politik immer mehr und verbannt Frauen zunehmend aus dem öffentlichen Leben. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erklärte am Sonntag per Twitter, die Bundesregierung werde "nicht akzeptieren, dass die Taliban die humanitäre Hilfe zum Spielball ihrer Frauenverachtung machen". Sie würden mit ihrer Politik humanitäre Prinzipien brechen und die lebenswichtige Versorgung der Menschen gefährden.
    Tweet von Bundesaußenministerin Baerbok:
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    Die Bundesregierung setze sich für eine deutliche Reaktion der internationalen Gemeinschaft ein.

    Guterres: Taliban-Entscheidung schwächt Hilfe für Notleidende

    Die Vereinten Nationen haben die Taliban-Regierung in Afghanistan aufgefordert, ein Arbeitsverbot für Frauen bei Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgehend wieder zurückzunehmen.
    UN-Generalsekretär António Guterres betonte, das Beschäftigungsverbot werde die Arbeit vieler Organisationen schwächen, die im ganzen Land Notleidende versorgten, insbesondere Frauen und Mädchen.
    Laut dem UN-Generalsekretariat unterstützen die Vereinten Nationen und ihre Partnerorganisationen mehr als 28 Millionen Menschen in Afghanistan, die zum Überleben auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.

    Weibliche Helfer wichtig für Versorgung von Frauen und Kindern

    Die Hilfsorganisationen "Save the Children", "Care" und "Norwegischer Flüchtlingsrat" kündigten in einer gemeinsamen Erklärung bereits an, ihre Arbeit in Afghanistan vorerst auszusetzen. Ohne die weiblichen Angestellten sei es nicht möglich, die hilfsbedürftigen Kinder, Frauen und Männer im Land effektiv zu erreichen.
    Auch die "Aktion gegen den Hunger" erklärte am Montag in Berlin, alle nicht lebensnotwendigen Aktivitäten in Afghanistan vorübergehend auszusetzen. Fortgesetzt würden ausschließlich lebenswichtige medizinische Maßnahmen für Kinder, die an akuter Unterernährung leiden.
    Quelle: epd, AP

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