Umfrage: Mehrheit will Schwarzfahren lascher ahnden

    Umfrage :Mehrheit will Schwarzfahren lascher ahnden

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    Im Laufe dieses Jahr soll geprüft werden, ob Schwarzfahren in Zukunft nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Die Mehrheit der Deutschen ist einer Umfrage zufolge dafür.

    Mitarbeiter des Fahrausweis-Prüdienstes der Hannoverschen Verkehrsbetriebe AG überpruefen Fahrscheine am 20.02.2014
    Fahrschein-Kontrolle in Hannover (Archivfoto)
    Quelle: dpa

    Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger finden die Idee gut, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform "Frag den Staat".

    Sollten Schwarzfahrer ins Gefängnis?

    In der Regel muss, wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, eine Geldstrafe bezahlen. Die Meinungsforscher hatten erst gefragt, ob die Teilnehmer der Umfrage es richtig finden, dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Gefängnisstrafe antreten müssen.
    Hier ist die Bevölkerung gespalten: Die Hälfte der Wahlberechtigten findet das richtig. 45 Prozent der Bundesbürger sind dagegen. Rund fünf Prozent der Befragten hatten dazu keine Meinung oder machten keine Angaben.
    Gegen die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahrer sprachen sich vor allem Anhänger der Grünen und der Linkspartei aus. Mehrheitlich richtig finden die geltende Rechtslage in dieser Frage die Anhänger aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien.

    Mehrheit will Schwarzfahren entkriminalisieren

    Die Antworten auf die zweite Frage, ob Schwarzfahren künftig in Deutschland so wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße gehandhabt werden sollte, lassen jedoch eine große Offenheit für eine Reform erkennen. Den Angaben zufolge fänden 69 Prozent der Bundesbürger eine solche Änderung richtig. Lediglich ein Viertel der Bevölkerung wäre dagegen.
    Kontrolle gegen Schwarzfahrer
    Wer ohne Ticket erwischt wird und die Geldstrafe nicht zahlt, muss ins Gefängnis. Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft damit meist die Ärmsten. Experten fordern die Abschaffung des Schwarzfahrer-Paragrafen. 01.06.2022 | 1:58 min

    Entkriminalisierung versus Verkürzung der Gefängnisstrafe

    Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionenrechts, die unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht. Am kommenden Montag soll es dazu eine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben.
    Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, sitzt die Summe alternativ im Gefängnis ab. Die Zahl der Tage, die Betroffene dann hinter Gitter verbringen müssen, entspricht den Tagessätzen, zu denen sie verurteilt wurden. Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht künftig eine Halbierung der Zahl der Hafttage vor.
    Die von Politikern der SPD, der Linken und der Grünen vorgeschlagene Entkriminalisierung des Schwarzfahrens - wie sie auch die Mehrheit der Bürger beführworden würde - ist nicht Teil dieser geplanten Reform. Erste Vorschläge dazu, wie man künftig mit der sogenannten Beförderungserschleichung umgehen will, sollen aber bald kommen.

    Buschmann: Entwurf zur Entkriminalisierung kommt

    "Das Fahren ohne Fahrschein gehört nicht ins Sanktionenrecht, sondern wird im Rahmen der von mir ebenfalls geplanten Reform des besonderen Teils des Strafgesetzbuches überprüft werden", sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker verspricht: "Dazu wird es im Laufe dieses Jahres einen Entwurf geben." Er fügt hinzu: "Das ist in der Koalition auch bekannt."
    Das mag ein Seitenhieb auf Rechtspolitiker der Ampel sein, die sich in Debatten zur Reform des Sanktionenrechts immer wieder auch zum Schwarzfahren geäußert hatten. Dass es da einen Zusammenhang gibt, ist klar. Denn das Fahren ohne gültigen Fahrschein gehört zu den Delikten, die am häufigsten Anlass für eine Ersatzfreiheitsstrafe sind.
    Die Landesregierungen von Berlin und Bremen hatten bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Juni einen Antrag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein eingereicht. Eine Mehrheit fand sich dafür damals nicht.
    Dazu, wo er selbst genau in dieser Frage steht, lässt sich Buschmann nicht in die Karten schauen. Er habe dazu "eigene Vorstellungen, aber das werden wir erst in die Koalition besprechen", sagt er. Und: "Da gibt es auch nicht nur Schwarz oder Weiß, sondern eine ganze Reihe verschiedener Modelle."
    Justizminister Marco Buschmann plant weitere Gesetzesänderungen:

    Entwurf zum neuen Namensrecht
    :Doppelname künftig für beide Eheleute?

    Bundesjustizminister Buschmann hat einen Entwurf zum neuen Namensrecht vorgelegt. Eheleute könnten damit ab 2025 beide einen Doppelnamen führen, mit oder ohne Bindestrich.
    von Gianna Pagliaro
    Marco Buschmann
    Quelle: dpa

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