Strompreisbremse: Solarbranche warnt vor Klagewelle

    Strompreisbremse klimaschädlich?:Solarbranche warnt vor Klagewelle

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    Die Solarbranche warnt vor einer Klagewelle gegen die geplante Strompreisbremse. Die Erlösabschöpfung würde auch Ökostrom-Produzenten treffen und damit dem Klimaschutz schaden.

    Solarpaneele auf dem Dach eines Bauernhauses
    Der Bund will bei den erneuerbaren Energien mitverdienen. Aber verschiedene Gutachten kommen zu dem Schluss, dass eine solche Gewinnabschöpfung verfassungswidrig ist.
    Quelle: dpa

    Der Bundesverband Solarwirtschaft hat die Ampel-Koalition zu Nachbesserungen an der geplanten Strompreisbremse aufgefordert - andernfalls wird mit einer Klagewelle gerechnet.
    Ein Gutachten im Auftrag des Verbandes komme zum Ergebnis, dass die Pläne der Bundesregierung zur Erlösabschöpfung rechtswidrig seien. Die Abschöpfung stelle eine unzulässige Sonderabgabe dar. Zuvor waren auch Gutachten im Auftrag anderer Verbände zu dem Schluss gekommen, die Abschöpfung sei verfassungswidrig.

    Erlösabschöpfung soll rechtswidrig sein

    Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.
    Geplant ist eine Abschöpfung zum 1. Dezember und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Abschöpfung Schluss sein.
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    Die Branche boomt: Wegen der Energiekrise ist die Nachfrage nach Solaranlagen stark angestiegen. 28.11.2022 | 1:51 min
    Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, forderte die Bundestagsabgeordneten auf, den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Strompreisbremse zu entschärfen. Die Investitionssicherheit der Solarbranche sowie der Klimaschutz dürften nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Entwurf soll am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden.
    Laut dem Rechtsgutachten ist die Abschöpfung eine Staatsfinanzierung, deren finanzverfassungsrechtliche Voraussetzungen aber nicht vorlägen. Der Gesetzesentwurf verletze zudem elementare Grundrechte, insbesondere der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
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    Quelle: dpa

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