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Auszeichnung mit Verdienstorden : Steinmeier führt Frauenquote ein

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Obwohl sich sowohl Männer als auch Frauen in Deutschland engagieren, bekommen mehr Männer den Verdienstorden der Bundesrepublik. Präsident Frank-Walter Steinmeier will das ändern.

Frank-Walter Steinmeier, aufgenommen am 04.11.2022 in Seoul (Südkorea)
Frauen, die sich für das Gemeinwohl engagieren, sollen besser gewürdigt werden. Das will Bundespräsident Steinmeier mit einer Frauenquote erreichen.
Quelle: epa

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will künftig mindestens 40 Prozent der Verdienstorden an Frauen verleihen. Wie das Bundespräsidialamt mitteilte, wird eine entsprechende Quote für die höchsten Auszeichnungen der Bundesrepublik eingeführt. Obwohl sich Frauen und Männer gleichermaßen engagierten, gehe nur rund ein Drittel der Orden an Frauen, hieß es.

Frauen sollen mehr Anerkennung bekommen

Das Staatsoberhaupt rief gleichzeitig dazu auf, mehr Frauen für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen. "Schauen Sie sich um, in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrer Freizeit, bei Ihren Kolleginnen", erklärte er. Der Verdienstorden lebe von den eingehenden Vorschlägen.

Die Auszeichnung sei ein Weg, um herausragende Leistung für unser Gemeinwesen zu würdigen. Steinmeier sage:

Und es ist ein Weg, um mehr Frauen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident

Verdienstorden: Jeder darf Vorschläge einreichen

Mit Verdienstorden der Bundesrepublik, die in verschiedenen Stufen vergeben werden, werden Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet, die sich im politischen, wirtschaftlich-sozialen, geistigen, kulturellen oder sozialen Bereich besonders verdient gemacht haben. Die undotierte Auszeichnung würdigt damit Leistungen für das Gemeinwohl in Deutschland.

Wie geht es in diesen Krisenzeiten sozialen Projekten und Vereinen? Viele abhängig von Spenden, waren sie noch nie mit einem großen Budget ausgestattet. Sie kämpfen wegen explodierender Kosten ums Überleben.

Beitragslänge:
4 min
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Vorschläge kann jeder und jede einreichen. Sie werden von den Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer geprüft. Die Bundesländer unterbreiten dem Bundespräsidenten dann die Vorschläge. Vorschlagsberechtigt ist zudem das Auswärtige Amt für ausländische Staatsangehörige oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.

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