Der Bundestag berät über die Neuregelung der Sterbehilfe. Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht macht dies notwendig. Das waren die Argumente - ein Überblick.
Nein, leicht machen es sich die Abgeordneten des Bundestags zum Wochenausklang wirklich nicht. 13 Rednerinnen und Redner entsprechend der Stärke der eingebrachten Anträge: Sechs sprechen für die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung (Gruppe 1), drei für das Suizidhilfegesetz (Gruppe 2) und zwei für das Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben (Gruppe 3) und zwei AfD-Abgeordnete für sich - sie werden jeweils fünf Minuten reden. Keine Zwischenrufe oder Fragen erlaubt, macht Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki gleich zu Beginn der Diskussion deutlich.
AfD Vertreter Thomas Seitz bedauert, dass seine Partei bei den fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen ausgeschlossenen worden sei. Im Übrigen passe keiner der drei vorgelegten Entwürfe. Und Parteikollegin Beatrix von Storch lehnt jede Form der Sterbehilfe als einen Verstoß gegen die Fundamente des christlich-abendländischen Menschenbildes ab.
-
-
-
-
Gruppe 1
"Selbsttötung darf nicht zu einem Normalfall werden", unterstreicht als erste Rednerin Heike Baehrens (SPD). Nach wie vor müsse der Suizid eine seltene Ausnahme bleiben und der Vorschlag ihrer Gruppe sehe ein vernünftig abgestuftes Konzept vor. Ein Spannungsfeld müsse geregelt werden zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auf der einen Seite und dem Lebensschutz auf der anderen Seite, flankiert ihr Patrick Schnieder (CDU/CSU Fraktion), ein gut austarierter Kompromiss sei hier vorgelegt.
Und Pascal Kober (FDP) wehrt sich gegen den Vorwurf der Kriminalisierung. Für Kirsten Kappert-Gonther (B‘90/Grüne) sind oftmals suizidale Gedanken temporär, aber nicht langfristig, Beratung also wichtig. Den Suizid ermöglichen, aber nicht fördern. Ähnlich argumentiert Stephan Pilsinger (CDU/CSU Fraktion): viele der Suizidenten könnte man therapieren. Und Benjamin Strasser (FDP) fragt, wie man die vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Autonomie bestmöglich schützen kann – durch das hier vorgelegte Konzept.
- Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz
Der Bundestag debattierte heute über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe. Seit einem Verfassungsgerichts-Urteil ist ein neues Gesetz dringend nötig. Das sind die Vorschläge.
Gruppe 2
"Ich bin dankbar für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben", sagt Katrin Helling-Plahr (FDP) und bekennt in ihrem Redebeitrag, dass Sterben ein Thema sei, das ihr Angst mache. Umso wichtiger sei es, dass nach umfassenden Beratungen auch der Zugang zu todbringenden Medikamenten ermöglicht werde. Die Regelung mit und über das Strafrecht, wie es Gruppe 1 vorsehe, sei ein Rückfall.
Helge Lindh (SPD) möchte eine offensivere Debatte führen, bedauert die Zurückhaltung in den letzten Monaten. Er berichtet von einem Gespräch mit einem Taxifahrer, der einen Suizid im näheren Umfeld erlebte – eine Frau, die sich zu Tode hungerte. "Deswegen müssen wir den assistierten Suizid ermöglichen."
Und er erinnerte an den ehemaligen CDU-Generalsekretär Peter Hintze, der einst sagte, dass am Sterbebett keine Staatsanwälte, sondern Angehörige stehen sollten. Für Petra Sitte (Die Linke) wird der Tod nie normal sein, so auch nicht die Suizidhilfe. "Auch das Sterben gehört zu einem selbstbestimmten Lebensweg."
Gruppe 3
"Wie schützen wir in diesem Land ein Grundrecht?", nämlich das vom Bundesverfassungsgericht definierte Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das fragt Lukas Benner (B‘90/Grüne). Der Wert des menschlichen Lebens müsse im Zentrum stehen. Dabei betont Benner, dass die Differenzen dieses Entwurfs zur Gruppe 2 nicht groß seien – es gehe um Zeitspannen und darum, wer letztlich Kontrolle übernehme.
Benner möchte eine staatliche Behörde verpflichten, die Gruppe 2 Private, also vorwiegend Ärzte. Das Strafrecht jedenfalls, wie von Gruppe 1 gefordert, der falsche Ort zur Regelung. Und Edgar Franke (SPD) unterstützt: Es brauche einen rechtssicheren Weg für den Einzelnen, bei dem man Würde zurückgibt. Menschen dürften sich zum Tod entscheiden.
Um kurz nach 13 Uhr schließt Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz die insgesamt wohltuend ruhige und sachliche Debatte, die nachdenklich macht. Jetzt befassen sich Ausschüsse mit den Entwürfen. Nach der Sommerpause soll es Anhörungen und im Herbst die abschließende Abstimmung geben.
Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz