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FAQ

Strom- und Gaspreise : Was Sie über die Entlastungen wissen sollten

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Bund und Länder wollen die Bürger bei den Energiepreisen entlasten. Für wen die staatlichen Hilfen gelten - und wann das Geld im Portemonnaie landet: Antworten im Überblick.

Eine Frau hält ein Portemonnaie in der Hand, in dem Geldscheine stecken.
Einmalzahlung im Dezember gelten als "Brücke" bis zur Gaspreisbremse. Gedeckelte Gaspreise und Strompreise kommen dann im nächsten Jahr. (Symbolbild)
Quelle: dpa

Zur Entlastung bei den hohen Energiekosten gibt es im Dezember eine Einmalzahlung für Gaskunden. 2023 werden dann die Preise für Strom und Gas für Haushalte und Unternehmen gedeckelt. Ein Überblick:

Worum geht es bei den Entlastungen für Strom und Gas?

Um die hohen Energiekosten abzufedern, hat eine von der Regierung eingesetzte Gas-Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Energiekunden erarbeitet. Eine davon ist die Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember durch den Staat. Profitieren sollen Privathaushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden. Ausnahmen gelten im medizinischen Bereich und in der Bildung.

Die Entlastungen haben einen Umfang "im höheren einstelligen Milliardenbereich" und sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Die rund 1.500 Erdgaslieferanten und Unternehmen der Wärmeversorgung haben ihrerseits Anspruch auf Erstattung beim Staat.

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Wie kommen die Entlastungen bei den Strom- und Gaskunden an?

Letztverbraucher - das sind all jene, die direkte Verträge mit den Versorgern haben - werden von der Dezember-Abschlagszahlung befreit. Haben sie eine Einzugsermächtigung erteilt, ist nichts weiter zu tun, dann ist der Lieferant in der Pflicht. Bei einem Dauerauftrag müsste dieser für Dezember geändert werden. Eine direkte Überweisung darf im Dezember entfallen. Passiert das alles nicht, sollen Verbraucher aber ohnehin eine Gutschrift erhalten und der Betrag in der nächsten Abrechnung verrechnet werden.

Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die sogenannte Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mitberücksichtigt werden.

Bei Fernwärme sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein "pauschaler Anpassungsfaktor" herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember berücksichtigt.

Deutschlandticket, Gaspreisbremse, ‎Einigung beim Wohngeld - Bund und Länder haben im Streit über Entlastungsmaßnahmen in ‎mehreren Punkten Kompromisse vereinbart.

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Wie sieht es bei Mietern und Vermietern aus?

Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, wird die Dezember-Entlastung erst mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben. Das kann dauern: Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen.

Vermieter müssen zwar schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ist, erfahren Mieter im ungünstigsten Fall aber erst im Dezember 2023. Verbraucherschützer kritisieren das und fordern, dass hier nachgebessert wird.

Energie-Entlastungen - Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt 

Bund und Länder haben bei ihrem Treffen wichtige Streitpunke ausgeräumt. Eine Einigung gab es bei der Gaspreisbremse, den Kosten für Flüchtlinge und beim Nahverkehr.

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Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Zur Entlastung der Haushalte und kleineren Firmen greift spätestens im März eine Gaspreisbremse. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll dann ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Für alles darüber ist der Vertragspreis zu zahlen. Bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Angestrebt wird die Bremse bereits zum Februar. Allerdings verweisen Gasversorger seit langem darauf, dass eine Preisanpassung vor März wegen der Anpassungen für viele Millionen Kunden nicht zu schaffen sei.

Für die Industrie greift die Gaspreisbremse bereits ab Januar - die Unternehmen sind von der Dezember-Einmalzahlung ausgeschlossen. Dabei sollen für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des "historischen" Verbrauchs der Unternehmen die Gaskosten auf sieben Cent pro Kilowattstunde reduziert werden.

Während einige die Beschlüsse von Bund und Ländern begrüßen, üben Kommunen und Sozialverbände viel Kritik.

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Was ist mit der Strompreisbremse?

Ebenfalls zum 1. Januar kommt die Strompreisbremse. Haushalte und kleinere Firmen sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden - mit einem Strompreis von maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose.

Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei 13 Cent für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Die Energiewirtschaft gibt zu bedenken, dass die Einführung zum Jahreswechsel kaum zu schaffen sei. Es handle sich um ein "komplexes System" mit 40 Millionen Haushalten und vielen verschiedenen Tarifen.

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