Kündigung des Billiganbieters, überteuerte Preise beim Grundversorger - so erleben es derzeit viele Stromkunden. Die Bundesregierung plant deshalb eine Gesetzesreform.
Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesreform kurzfristigen Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprüngen einen Riegel vorschieben.
"Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden", sagte Krischer.
Konkret kündigte Krischer an, es solle künftig einheitliche Tarife in der Grundversorgung geben, damit Neukunden nicht das Doppelte oder Dreifache gegenüber Bestandskunden zahlen. Solch unterschiedliche Grundversorgungstarife für die Kunden "sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen".
Außerdem solle die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen künftig mehrere Monate vorher mitgeteilt werden müssen, sagte Krischer. Verbraucher müssten in Ruhe einen neuen Versorger suchen können.
Kündigung vom Billiganbieter - große Nachteile für Kunden
Das Bundeswirtschaftsministerium will damit darauf reagieren, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Diese Verbraucherinnen und Verbraucher fallen dann in die sogenannte Ersatzversorgung beim Grundversorger der jeweiligen Kommune. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten bei Neukundentarifen teils bis zu 1.654 Euro mehr im Jahr zahlen als Bestandskunden, heißt es in einem Positionspapier der Verbraucherzentrale.
Das Ministerium werde außerdem Vorschläge machen, wie die unseriösen Wettbewerber von der Bundesnetzagentur besser herausgefiltert werden. "Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen."
Die Energiepreise steigen weiter – für Sprit, Heizöl, Gas und Strom müssen Verbraucher immer tiefer in die Tasche greifen.
Grundversorger verweisen auf viele Neukunden
So heißt es weiter im Papier der Verbraucherchützer: Einige Grundversorger, die sich bisher längerfristig und angesichts der aktuellen Preissteigerungen dadurch kostengünstiger mit Strom oder Gas für ihre Kunden eingedeckt haben, sähen sich aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Neukunden gezwungen, zusätzlich Energie früher als geplant am Spotmarkt zu deutlich höheren Preisen einzukaufen.
Daher seien einige Grundversorger dazu übergegangen, zwischen Neu- und Bestandskunden zu unterscheiden und Neukunden zu teureren Tarifen zu versorgen. Dies aber ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtlich unzulässig, gefährlich für einen fairen Wettbewerb und auch nicht nachvollziehbar.
Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit bereits sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen. Weitere Abmahnungen seien in Planung.
- Bleiben die Kosten für Gas und Strom so hoch?
Schock für viele Verbraucher zu Jahresbeginn: Die Kosten für Strom und Heizen sollen steigen, teilweise um bis zu 100 Prozent. Woran das liegt - und ob der Trend anhält.