Stutthof-Urteil: Spät - aber nicht zu spät

    Kommentar

    Stutthof-Prozess:Dieses Urteil kommt spät - aber nicht zu spät

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    von Sarah Tacke
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    Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen: 77 Jahre nach ihren Taten wird die KZ-Sekretärin Irmgard F. verurteilt. Das ist zwar spät, aber richtig und wichtig - ein Kommentar.

    Jetzt, fast 80 Jahre nach Kriegsende, eine Frau zu verurteilen, die als Sekretärin in einem Konzentrationslager gearbeitet hat - ist das gut?
    Ganz klar: Nein. Gut wäre gewesen, den Mördern und Helfern vor 50, 60, 70 Jahren den Prozess zu machen. Gut wäre gewesen, die Verbrecher aus der ersten Reihe vorneweg zu verurteilen.

    Maschinerie des Massenmords

    Aber trotzdem ist der Prozess, in dem die Schuld der heute 97-Jährigen geklärt wurde, richtig und wichtig. Denn es waren auch die kleinen Rädchen, die die große Maschinerie des Massenmords möglich gemacht haben. Auch die damals 18-Jährige musste nicht mit ihrer Schreibarbeit das Morden unterstützen. Sie hatte immer die Wahl. Hätte sich zumindest versetzen lassen können. Das haben Sachverständige auch in diesem Prozess wieder bestätigt.
    Wer mitgemacht hat, wer das Morden unterstützt hat, hat sich schuldig gemacht. Auch im juristischen Sinn. Mord ist fast die einzige Straftat, die niemals verjährt. Genau aus diesem Grund, damit Verbrechen der Nazis auch Jahrzehnte später noch bestraft werden können.

    Prozess zeigt Versäumnisse der deutschen Justiz

    Dieser Prozess zeigt, was die deutsche Justiz und die deutsche Gesellschaft über Jahrzehnte versäumt hat. Und er stellt klar, dass auch diejenigen die einen vergleichsweise kleinen Beitrag geleistet haben, für das Morden mitverantwortlich sind.
    Ja, dieses Urteil kommt sehr, sehr spät. Und löst deshalb auch Ablehnung aus: Eine Frau, die mitleidserweckend alt ist und die eine vergleichsweise kleine Schuld auf sich geladen hat, wird verurteilt. Man kann es als Show-Prozess abtun. Aber das wäre leichtfertig. Denn dieser Prozess hat die Verbrechen von damals wieder ins Hier und Jetzt geholt.
    Mit einer Angeklagten, die bis zuletzt keine Reue gezeigt hat, nur unverbindliche Worte des Bedauerns am letzten Verhandlungstag vortrug. Genau wie viele Täter, Helfer und Mitläufer, die sich nie schuldig gefühlt haben. Dieses Verfahren zeigt vor allem eins: Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.
    Sarah Tacke ist Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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