Gesetzentwürfe:Suizidbeihilfe: Drei Konzepte zur Neuregelung
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Die Beihilfe zum Suizid soll neu geregelt werden. Drei Gesetzentwürfe liegen dazu vor. Zwei Abgeordnetengruppen wollen einem Bericht zufolge ihre Entwürfe fusionieren.
Quelle: dpa
In die Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe kommt Bewegung. Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet, wollen die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) ihre Gesetzentwürfe fusionieren.
Damit wollen sie die Chancen für eine liberalere Regelung gegenüber einem dritten Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci verbessern, der auf das Strafrecht zurückgreifen will. Über Details wurde laut Redaktionsnetzwerk striktes Stillschweigen vereinbart.
1. Entwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert- Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke) und Benjamin Strasser (FDP):
Der Gesetzentwurf will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Sterbehilfe, vor. Verstöße sollen mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet werden können.
Nicht rechtswidrig ist die geschäftsmäßige Sterbehilfe danach, wenn bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt sind. Konkret sollen Sterbewillige von mindestens zwei Fachärzt*innen für Psychiatrie oder Psychotherapie untersucht werden sowie mindestens eine weitere Beratung bekommen. Zudem ist ein Verbot für die Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung vorgesehen. Dieser Entwurf wurde laut Redaktionsnetzwerk von 111 Abgeordneten unterzeichnet.
2. Entwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP)
Die Gruppe um Katrin Helling-Plahr sieht den Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen vor, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Ärzt*innen soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben.
Festgeschrieben werden soll auch, dass Dritte ein Recht haben, Menschen beim Suizid Hilfe zu leisten und sie bis zum Eintritt des Todes zu begleiten. Zudem soll niemand aufgrund seiner oder ihrer Berufszugehörigkeit untersagt werden dürfen, diese Hilfe oder Begleitung zu leisten. Dieser Entwurf hat bisher 69 Unterstützer.
3. Entwurf der Gruppe um Renate Künast und Katja Keul (beide Grüne)
Die Gruppe hat ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" vorgeschlagen. Darin wird verfahrenstechnisch unterschieden zwischen Sterbewilligen in einer medizinischen Notlage und jenen, die sich nicht in einer medizinischen Notlage befinden. Im ersteren Fall sollen Ärzt*innen sowohl für die Verschreibung als auch für die Beratung zuständig sein.
Bei Sterbewilligen, die nicht in einer medizinischen Notlage sind, sollen die Betroffenen einen Antrag bei einer vom jeweiligen Land zu bestimmenden Stelle stellen. Weitere Voraussetzung ist unter anderem eine zweimalige Beratung in einer staatlich zugelassenen Beratungsstelle.
Wenn die Entscheidung aus freien Stücken geschehe, dürfe der Staat sich nicht einmischen, sagt Ferdinand von Schirach im ZDF-Interview.23.01.2023 | 7:08 min
Autor Ferdinand von Schirach spricht sich für Sterbehilfe aus:
Der Entwurf sieht zudem Regelungen für das Wirken von Hilfsanbietern vor, etwa zur Abgabe der tödlich wirkenden Medikamente. Für Hilfsanbieter ist eine Zulassung erforderlich. Außerdem soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für andere oder zum Missbrauch für Straftaten eine Bescheinigung für die Abgabe des Betäubungsmittels zu erhalten. Als Ordnungswidrigkeit soll unter anderem die "grob anstößige" Werbung geahndet werden können. Für diesen Entwurf gibt es bisher 45 Unterstützer*innen.
4. Gruppenantrag für eine verbesserte Suizidprävention
In einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag setzen sich zahlreiche Abgeordnete für eine Stärkung der Suizidprävention ein. Die Abgeordneten fordern, eine Enttabuisierung und Entstigmatisierung von Suizidgedanken durch mehr Aufklärung.
Durch verbesserte Lebensbedingungen müsse der Suizidalität vorgebeugt werden, etwa durch Armutsbekämpfung und Konzepte gegen Vereinsamung. Menschen mit Suizidgedanken bräuchten leicht erreichbare Angebote zur Beratung und Behandlung. Die Abgeordneten schlagen unter anderem einen bundesweiten Präventionsdienst vor, der Menschen mit Suizidgedanken und Angehörigen rund um die Uhr online sofortigen Kontakt mit geschultem Personal ermöglicht.
Quelle: von Christoph Arens, KNA
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