Nach dem Urteil im Tiergarten-Mord hat die Bundesregierung zwei russische Diplomaten zu "unerwünschten Personen" erklärt. Ministerin Baerbock sieht die Beziehungen schwer belastet.
Nach dem Urteil im Tiergarten-Mord weist die Bundesregierung zwei russische Diplomaten aus. Das Gericht habe festgestellt, dass der Mord "im Auftrag von staatlichen Stellen der russischen Föderation verübt wurde", sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock. Dies sei "eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland". Deutschland habe deshalb "zwei Angehörige des diplomatischen Personals der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt".
Baerbock sieht die Beziehungen zu Russland nach dem Urteil schwer belastet. Die Außenministerin telefonierte nach eigenen Angaben auch mit ihrem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow. Sie habe dabei "bekräftigt, dass wir einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wollen und brauchen - in unser beider Interesse", sagte Baerbock. "Dies muss auf dem Boden des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts stattfinden. Es ist ganz klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasten."
Opfer am helllichten Tag in Berlin erschossen
Das Berliner Kammergericht hatte den Angeklagten Russen Wadim Krasikow am Vormittag wegen Mordes an dem Georgier Tornike Changoschwili zu lebenslanger Haft verurteilt. Dem Urteil zufolge hatte Krasikow sein Opfer im August 2019 mitten im Kleinen Tiergarten in Berlin am helllichten Tag erschossen.
"Spätestens im Juni 2019 fassten staatliche Stellen der Zentralregierung der russischen Föderation den Entschluss, Tornike Changoschwili in Berlin zu liquidieren", sagte Richter Olaf Arnoldi. "Das war und ist nichts anders als Staatsterrorismus", betonte der Vorsitzende Richter des Berliner Kammergerichts. "Es sollte ein Zeichen gesetzt werden." Changoschwili ist tschetschenischer Abstammung und war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft. Er soll im Tschetschenienkrieg gegen Russland gekämpft haben.
- Urteil: Lebenslange Haft - Auftrag aus Moskau
Nach der Ermordung eines Georgiers tschetschenischer Abstammung muss ein Russe lebenslang in Haft. Die Richter betonten: Der Auftrag für den Mord sei aus Russland gekommen.