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Rechtsstaatlichkeit : EU-Kommission startet Verfahren gegen Ungarn

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Die EU-Kommission verschärft im Rechtsstaats-Streit das Vorgehen gegen Ungarn: Die Brüsseler Behörde löste jetzt offiziell einen neuen Sanktionsmechanismus gegen Budapest aus.

Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban. Archivbild
Ungarns Ministerpräsidenten Orban unter Druck: Die EU-Kommission verschärft im jahrelangen Rechtsstaats-Streit das Vorgehen gegen Ungarn. (Archivbild)
Quelle: Francisco Seco/Pool AP/dpa

Wegen möglicher Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn hat die Brüsseler EU-Kommission nun offiziell ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln gegen das Land ausgelöst. Man werde das entsprechende Schreiben am Mittwoch nach Budapest schicken, schrieb EU-Kommissionsvize Vera Jourova auf Twitter.

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Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte den Schritt schon Anfang des Monats angekündigt. Brüssel wirft Ungarn unter anderem Korruption, Interessenkonflikte und Probleme bei der öffentlichen Auftragsvergabe vor.

Zustimmung von mindestens 15 EU-Staaten benötigt

Bis Ungarn tatsächlich Geld aus dem EU-Haushalt gekürzt wird, wird es allerdings noch dauern. Dafür bräuchte es am Ende auch die Zustimmung von mindestens 15 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung.

Der sogenannte EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang 2021 in Kraft. Er soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben.

Entscheidend dabei ist jedoch, dass durch die Verstöße ein Missbrauch von EU-Geldern droht.

Die EU-Kommission leitet erstmals den sogenannten Rechtsmechanismus ein - wegen Rechtsstaatsverstöße gegen Ungarn. Ungarn droht u. a. wegen Korruption eine Kürzung von EU-Mitteln.

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Klagen von Polen und Ungarn abgewiesen

Polen und Ungarn sehen sich besonders im Fokus des Instruments und hatten dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Dieser wies die Klagen im Februar jedoch ab. Beide Staaten bekommen jährlich Milliarden aus dem Gemeinschaftsbudget.

Zunächst einmal kann Budapest nun Stellung zu den Vorwürfen beziehen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen vorschlagen. Die EU-Kommission berücksichtigt dies dann bei der Entscheidung darüber, ob sie den EU-Staaten tatsächlich vorschlagen wird, Ungarn EU-Mittel zu kürzen.

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