Die Union hat gegen den 60 Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition Verfassungsbeschwerde angekündigt. Die FDP zeigt sich "verwundert".
Die Unionsfraktion will wegen des Nachtragshaushalts von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. CDU und CSU wollten das Budget "rechtlich überprüfen" lassen und "Normenkontrollklage" einreichen, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag.
Nicht-genutzte Kreditermächtigungen sollten einfach für andere Vorhaben der Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP genutzt werden. "Das ist ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik."
FDP zeigt sich verwundert
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr reagierte "verwundert" auf die Ankündigung der Union. "Denn das würde bedeuten, dass CDU und CSU erst recht gegen den Nachtragshaushalt 2020 klagen müssten, den sie selbst beschlossen haben."
Die Große Koalition habe damals extra die Neuverschuldung erhöht, um Mittel in den Energie- und Klimafonds zu führen. "Das war aus meiner Sicht verfassungsrechtlich durchaus fragwürdig." Die Ampel-Koalition hingegen wolle Kreditermächtigungen nutzen, die bereits vom Bundestag für diesen Zweck bewilligt worden seien.
Die Kritik der Union zielt auf den Plan der Ampel-Regierung ab, 60 Milliarden Euro für schuldenfinanzierte Investitionen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung beiseite zu legen. Diese Mittel sollen aus bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen des Bundestags für pandemiebedingte Mehrausgaben finanziert werden. Oppositionspolitiker monieren, dass die Umwidmung von Teilen dieser Mittel für den Kampf gegen den Klimawandel in den kommenden Jahren nicht verfassungskonform sei.
- Kabinett billigt umstrittenen Nachtragsetat
Ungeachtet der Kritik aus der Opposition hat das neue Kabinett den von Lindner vorgelegten Nachtragshaushalt gebilligt. Das milliardenschwere Budget soll in den Klimafonds fließen.
Was ist eine Normenkontrollklage?
Bei einem Antrag vor dem Verfassungsgericht auf Normenkontrolle lässt der Antragssteller "die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüfen", wie es auf der Internetseite des Gerichts heißt. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Die Unionsfraktion erreicht 26,76 Prozent und ist somit berechtigt.
Beispiele für solche Normenkontroll-Beschwerden aus der jüngeren Zeit sind etwa die Verfahren zum ZDF-Staatsvertrag, zum Schwangerschaftsabbruch, zum Länderfinanzausgleich und zum Lebenspartnerschaftsgesetz.