Das BAG-Urteil zu osteuropäischen Pflegekräften hat Pflegebedürftige und ihre Angehörigen aufgeschreckt. Frederic Seebohm vom Bundesverband für häusliche Betreuung bleibt gelassen.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts steht auch ausländischen Pflegekräften der Mindestlohn zu. Explodieren jetzt die Kosten für die 24-Stunden-Pflege?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte festgestellt, dass bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung über Wochen und Monate die betroffenen ausländischen Pflegekräfte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Dazu gehöre auch ein Bereitschaftsdienst, der ebenfalls voll vergütet werden müsse, hieß es im Urteil vom vergangenen Donnerstag (AZ: 5 AZR 505/20).
Pflegeverband: Urteil nicht überbewerten
Während jedoch Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz im Zusammenhang mit der BAG-Entscheidung von einem "Tsunami" spricht, der auf die ambulante Pflege und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zurolle, bezeichnete der Geschäftsführer des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege das Urteil als wirkungslos. Es sei "kalter Kaffee" - und dazu noch "ohne Koffein", sagt Frederic Seebohm an diesem Freitag im ZDF-Morgenmagazin.
90 Prozent der Pflegepersonen arbeiteten illegal, sagte Seebohm. Dieser Schwarzmarkt bleibe bestehen, werde vielleicht sogar wachsen. Der kleine Teil der Familien, der die häusliche Betreuung legal geregelt hätte, arbeite zudem meist mit anderen Modellen – beispielsweise mit freien Gewerbeschaffenden.
Pflege-Schwarzmarkt wächst
Diese Ansicht teilt auch Renata Föry von der Pflegevermittlung "Seniocare24". Im ZDF sagte sie:
Seebohm sieht hier besonders das Bundesarbeitsministerium in der Pflicht. Im ZDF betonte er, wie wichtig es sei, dass das Ministerium eine Initiative starte, um Rechtssicherheit für die Hunderttausenden Frauen insbesondere aus Osteuropa herzustellen, die ein- und ausreisten, ohne einen Sozialversicherungsschutz zu haben. Und natürlich müsse deren Bereitschaftszeit - etwa bei nächtlicher Präsenz - bezahlt werden. "Aber diese Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist durch klassisches deutsches Arbeitsrecht nicht abbildbar", sagt Seebohm.
Rechtssicherheit für Pflegekräfte: Österreich macht es vor
Er empfiehlt einen Blick auf das österreichische Modell. Im Nachbarland habe die Große Koalition schon vor 14 Jahren unter Beteiligung der Gewerkschaften "ein legales, ein faires Modell etabliert", das die Arbeitnehmerähnlichkeit mit Sozialversicherungsschutz für die ausländischen Pflegekräfte festgeschrieben habe. "Das funktioniert, ist stabil, muss nur gewollt werden. Juristisch ist es möglich."
"90 Prozent der Pfleger und Pflegerinnen aus dem Ausland arbeiten illegal und haben keine Sozialversicherung", so Frederic Seebohm vom Bundesverband für Betreuung zum Mindestlohn-Urteil.
Hubertus Heil weist diese Verantwortung allerdings weit von sich: "Das ist Aufgabe der Pflegepolitik und der Pflegeversicherung, die stärker werden muss", sagte der Bundesarbeitsminister nach dem Urteil. Aber auch sein Kollege, Bundesgesundheitminister Jens Spahn fühlt sich nicht in der Pflicht: "Bremser ist nicht das Gesundheitsministerium", meinte er.
Und so ist erstmal keine politische Lösung für die lange bekannten Probleme der häuslichen Pflege in Sicht. Vorerst wird es in vielen Fällen bei niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen auf der einen und verzweifelt nach Unterstützung suchenden Familien auf der anderen Seite bleiben.
In Deutschland fehlen Pflegekräfte. Doch der Arbeitsmarkt ist leer gefegt. Daher setzen immer mehr medizinische Einrichtungen auf die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland.