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Bundesverfassungsgericht urteilt : Masern-Impfpflicht ist rechtens

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Seit März 2020 gibt es in Deutschland eine Masern-Impfpflicht u. a. in Kitas und Schulen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Klagen mehrerer Familien dagegen zurückgewiesen.

Ins Klassenzimmer, in die Kita oder zur Tagesmutter: Das geht seit März 2020 nur noch mit einem Nachweis über die Masern-Impfung. Wer seine Kinder trotzdem in die Schule schickt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Einige Eltern wollten die Masern-Impfpflicht gerichtlich kippen - und sind nun damit gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz für rechtens erklärt. Die Entscheidung wurde am Donnerstag schriftlich mitgeteilt.

Impfpflicht trotz Eingriff in persönliche Rechte verhältnismäßig

Die Karlsruher Richter stellten fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen, die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig. Geklagt hatten vier betroffene Familien mit kleinen Kindern.

Bereits vor zwei Jahren waren Eltern mit ihrem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit dem sie das Inkrafttreten der Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde verhindern wollten.

Impfpflicht gegen Masern soll Schutz vor Virus verbessern

Die Impfpflicht gegen Masern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen wurde zum März 2020 eingeführt, um den Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Kitas dürfen demnach Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten.

Von der Schule wird wegen der Schulpflicht zwar kein Kind ausgeschlossen, wenn es nicht geimpft ist. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.

Experten gehen davon aus, dass das Masernvirus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist noch nicht erreicht.

Bundesgesundheitsminister begrüßt Entscheidung aus Karlsruhe

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die Bestätigung der Masern-Impfpflicht als "gute Nachricht für Eltern und Kinder".

Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich - für die Erkrankten und ihr Umfeld.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister

Es sei deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen zu vermeiden.

Impfpass mit eingetragener Masern-Impfung.

Konsequenzen für Nicht-Geimpfte - Nachweisfrist für Masern-Impfpflicht endet  

Bis Sonntag hatten Eltern, Lehrer oder Erzieher Zeit, Masern-Impfnachweise nachzureichen. Von Montag an drohen Konsequenzen: Kinder könnten vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.

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