Juristische Niederlage für Ex-US-Präsident Donald Trump: Ein Bundesgericht hat erlaubt, die Akten zum Sturm auf das US-Kapitol an einen Untersuchungsausschuss zu übergeben.
Ein US-Bundesgericht hat die Herausgabe der Akten zur Erstürmung des Kapitols erlaubt. Somit darf der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Kongresses die Dokumente einsehen, um die Ereignisse im vergangenen Januar aufzuklären. Ex-Präsident Donald Trump, dessen Anhänger das Kapitol gestürmt hatten, hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt.
US-Gericht: Öffentliches Interesse an Aufklärung
Das Gericht sei der Ansicht, "dass das öffentliche Interesse es erfordert, dem gemeinsamen Wunsch von Legislative und Exekutive nachzukommen, die Ereignisse zu untersuchen, die sich vor und am 6. Januar ereigneten", hieß es in der Erklärung der Richterin Tanya Chutkan. Es müsse verhindert werden, "dass solche Ereignisse sich jemals wiederholen".
Trumps "Haltung, dass er sich über den ausdrücklichen Willen der Exekutive hinwegsetzen kann, beruht auf der Annahme, dass seine exekutiven Befugnisse 'lebenslang gelten'", erklärte Chutkan in der 39-seitigen Stellungnahme. "Aber Präsidenten sind keine Könige, der Kläger ist nicht Präsident."
Trump will Abgeordneten weitere Dokumente vorenthalten
Trump hatte sich in seiner Klage gegen die Herausgabe auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheimzuhalten.
Trump wehrt sich gegen die Übergabe von mehr als 770 Archivseiten an das Repräsentantenhaus - dabei handelt es sich nach Angaben des Nationalarchivs unter anderem um Aufzeichnungen seines ehemaligen Stabschefs Mark Meadows, seines Ex-Beraters Stephen Miller und des ehemaligen Vize-Rechtsberaters Patrick Philbin. Trump will auch die Herausgabe des "Daily Diary" des Weißen Hauses blockieren - ein Protokoll seiner Aktivitäten, Reisen, Briefings und Telefonate.
Weitere Dokumente, die Trump den Abgeordneten vorenthalten will, sind Memos an seine Ex-Pressesprecherin Kayleigh McEnany, eine Notiz zu den Ereignissen vom 6. Januar und ein Entwurf seiner Rede bei einer Kundgebung vor der Kapitol-Erstürmung.
Trumps Anwälte wollen offenbar Berufung einlegen
Mehrere US-Medien berichteten, dass Trumps Anwälte bereits eine Berufung vorbereiten. Trumps Sprecher Taylor Budowich erklärte via Twitter, Trump werde weiterhin "die Verfassung und das Präsidentenamt verteidigen". Die Frage des Exekutivprivilegs "sei dazu bestimmt, von den Berufungsgerichten entschieden zu werden".
Trump erkennt seine Wahlniederlage im vergangenen November gegen Joe Biden bis heute nicht an. Seinen völlig unbelegten Vorwurf des Wahlbetrugs hatte er auch am 6. Januar vor Anhängern in Washington wiederholt, als der Kongress Bidens Wahlsieg zertifizieren wollte.
Trump rief seine Zuhörer dabei auf, zum Kapitol zu marschieren und "auf Teufel komm raus zu kämpfen". Hunderte radikale Trump-Anhänger stürmten in der Folge das Parlamentsgebäude. Im Zuge der Gewalt kamen fünf Menschen zu Tode.
Amtsenthebung: Keine Mehrheit im Senat
Das Repräsentantenhaus leitete umgehend ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump ein. Im Impeachment-Prozess im Senat wurde aber die für eine Verurteilung notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Das Repräsentantenhaus richtete daraufhin den Untersuchungsausschuss ein.