Therapiemethoden zur "Umpolung" homosexueller Menschen verursachen oft schweres Leid - körperlich wie seelisch. Diese Behandlungen sind jetzt weitgehend verboten.
Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. Der Bundestag beschloss ein weitreichendes Verbot der sogenannten Konversionsbehandlungen.
Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung verboten. Strafen drohen aber auch, wenn Volljährige durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen "Umpolungs"-Maßnahme bewegt wurden.
Homosexualität keine Krankheit
"Homosexualität ist keine Krankheit", betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er sprach von einem "wichtigen gesellschaftlichen Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern". Durch die Behandlungsmethoden entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid.
Depressionen und ein erhöhtes Suizidrisiko gelten als mögliche Folgen. Bei Missachtung des Verbots droht deshalb eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für "Konversionstherapien" untersagt
Eltern und Therapeuten im Visier
Das Verbot gilt für jede Person, also nicht nur berufsmäßig Handelnde. Auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei grober Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden.
Das Verbot umfasst ferner seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche, die gezielt Einfluss auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen Einfluss zu nehmen versuchen.
Kritiker wollen mehr Schutz
Kritikern geht das Verbot nicht weit genug. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte unter anderem Nachbesserungen beim Schutzalter. Dafür machten sich im Bundestag auch Linke und Grüne stark. Außerdem sollten Eltern oder Sorgeberechtigte zur Rechenschaft für solche "Umerziehungsversuche" gezogen werden können.
Das hält der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg ebenfalls nicht für ausreichend: "Wer eigene Kinder den gefährlichen Umpolungsversuchen unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn und Aber." Trotz der Bedenken stimmte die FDP aber für den Gesetzentwurf der Koalition, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD.
Deren Gesundheitsexperte Robby Schlund unterstützte in der Debatte zwar das Verbot von "Konversionsbehandlungen" - gleichzeitig warnte er jedoch vor Rechtsunsicherheit für Psychotherapeuten, die Jugendliche wegen ihrer sexuellen Orientierung beraten.