Sie sind hier:

Bundesverfassungsgericht : Karlsruhe: Pflege-Impfpflicht ist zulässig

Datum:

Die Impfpflicht für Pflegekräfte ist verfassungsgemäß. Das hat das BVerfG entschieden. Der Schutz vulnerabler Gruppen wiege schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte.

Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen.

Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte das höchste Deutsche Gericht nach Angaben vom Donnerstag. (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022)

Eingriff in die körperliche Unversehrtheit

Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richterinnen und Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln.

Doch die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, sei nicht zu beanstanden. Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen.

ZDFheute Infografik

Wir integrieren Bilder und andere Daten von Drittanbietern, u.a. die Software von Datawrapper für die Darstellung von ZDFheute Infografiken. Mit Ihrer Zustimmung werden diese angezeigt und die genutzte IP-Adresse dabei an externe Server übertragen. Über den Datenschutz dieser Anbieter können Sie sich auf den jeweiligen Seiten informieren. Um Ihre zukünftigen Besuche zu erleichtern, speichern wir Ihre Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen. Ihre Zustimmung können Sie im Bereich „Mein ZDF“ jederzeit widerrufen.

Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien - sich "die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe".

Einrichtungsbezogene Impfpflicht - zum Schutz vor Coronavirus

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.

Es sei eine "Fehlannahme, dass die Menschen glauben, das Virus wird immer harmloser", so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Treffen der G7-Gesundheitsminister.

Beitragslänge:
8 min
Datum:

Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind.

Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März. Fehlt er, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

ZDFheute Infografik

Wir integrieren Bilder und andere Daten von Drittanbietern, u.a. die Software von Datawrapper für die Darstellung von ZDFheute Infografiken. Mit Ihrer Zustimmung werden diese angezeigt und die genutzte IP-Adresse dabei an externe Server übertragen. Über den Datenschutz dieser Anbieter können Sie sich auf den jeweiligen Seiten informieren. Um Ihre zukünftigen Besuche zu erleichtern, speichern wir Ihre Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen. Ihre Zustimmung können Sie im Bereich „Mein ZDF“ jederzeit widerrufen.

Im Eilverfahren hatte der Erste Senat des Verfassungsgerichts im Februar zwar die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht gestoppt. Er merkte aber kritisch an, dass im damaligen Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde bloß auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts (RKI) verwiesen.

Klagewelle gegen Gesetz

Da das Gesetz aber während des Beschwerdeverfahrens geändert wurde und ein neuer Paragraf zur Definition des Impf- und Genesenennachweises eingeführt wurde, äußerte sich das Gericht nun nicht mehr zur Frage des Verweises auf Institutions-Homepages.

Die Corona-Pandemie scheint sich vielerorts zu beruhigen. Doch im Herbst könnte die nächste Welle anstehen. Eine Evaluation soll die bisherigen Maßnahmen auf den Prüfstand stellen.

Beitragslänge:
2 min
Datum:

Die Verabschiedung der speziellen Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat hatte eine Klagewelle ausgelöst: In Karlsruhe gingen Dutzende Verfassungsbeschwerden von Hunderten Klägerinnen und Klägern ein. Überwiegend waren es ungeimpfte Beschäftigte sowie Leiter von Einrichtungen, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen.

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird seit zwei Monaten umgesetzt. Eine ZDFheute-Recherche zeigt: Die befürchteten Personalausfälle in der Pflege sind ausgeblieben, wie ZDFheute-Recherchen zeigen:

Arzt unterzeichnet einen Impfpass
Exklusiv

ZDFheute-Recherche - Zu wenig Personal durch Corona-Impfpflicht? 

von Julia Fischer
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.