Streit um Nachtragshaushalt: Klima statt Corona?

    Streit um Nachtragshaushalt:Klima statt Corona?

    von Charlotte Greipl
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    Die Union klagt gegen die Verschiebung von Mitteln zur Bewältigung der Pandemie-Folgen in einen Klimafonds. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag heute abgelehnt.

    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats.
    Das Bundesverfassungsgericht genehmigt die Gelder für den Klima- und Transformationsfonds - vorerst.
    Quelle: dpa

    Dürfen Mittel, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie bewilligt, aber nicht verbraucht wurden, nun für Klimaschutzvorhaben verwendet werden? Mit dieser Frage hat sich derzeit das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Alle 197 Unionsabgeordneten hatten gegen den unter der Ampelregierung verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 geklagt.

    Bundesverfassungsgericht
    :Nachtragshaushalt: Unionsantrag scheitert

    Ein Eilantrag der Unionsfraktion gegen den Nachtragshaushalt ist in Karlsruhe gescheitert. Es geht um 60 Milliarden Euro, die fürs Klima und nicht für die Pandemie eingeplant sind.
    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, aufgenommen am 06.12.2022
    Final wird das Gericht erst in ein paar Monaten entscheiden. In seinem heute veröffentlichen Beschluss ließ es aber schon erkennen: Die Zweckentfremdung der Mittel ist verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Würde man der aktuellen Bundesregierung aber untersagen, die Gelder für den Klima- und Transformationsfonds zu verwenden, hätte das weitreichende Folgen. Die Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro dürfen daher vorläufig weiter für den Klimaschutz eingesetzt werden.

    Ausnahme zur Schuldenbremse

    Seit Jahren gilt die Schuldenbremse – und wird regelmäßig umgangen. Sie sieht vor, dass Einnahmen und Ausgaben von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Die Nettokreditaufnahme für den Bund ist seit 2016 pro Jahr auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt.
    Allerdings: Für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, dürfen ausnahmsweise vermehrt Kredite aufgenommen werden.
    Auch die Corona-Pandemie war eine solche außergewöhnliche Notsituation. Der Bundestag beschloss daher im April 2021 einen sogenannten Nachtragshaushalt, also einen zusätzlichen Haushalt für das Jahr 2021. Damit sollte dem Pandemiegeschehen und den damit einhergehenden Mehrbedarfen für Hilfs- und Schutzmaßnahmen Rechnung getragen werden.
    Der Bund konnte für das Haushaltsjahr 2021 daher 240 Milliarden Euro statt nur 180 Milliarden Euro Schulden aufnehmen. Eine Menge Geld – das nicht vollständig verbraucht wurde.

    Umschichtung von 60 Milliarden Euro

    Die neue Bundesregierung konnte das Geld hingegen gut gebrauchen: 60 Milliarden Euro ungenutzte Kreditermächtigungen wurden mit einem zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 in den Klima- und Transformationsfonds überführt.
    Die Ampel sah kein Problem darin, dass die Milliarden eigentlich für die Pandemie-Bewältigung gedacht waren: Mit dem Geld wollte man schließlich Investitionen nachholen, die in den letzten Jahren unterblieben sind – auch wegen der Corona-Pandemie.
    Ziemlich kreativ, meinen die einen. Unzulässige Finanzakrobatik und eine Umgehung der Schuldenbremse, meinen die anderen.

    Verfassungsgericht warnt vor Finanzierungslücken

    Vorerst entschieden die Richter*innen, der Mittelverwendung keine Steine in den Weg zu legen. Hätte es dem Antrag der Unionsfraktion stattgegeben, hätte das weitreichende Folgen – die 60 Milliarden Euro würden schließlich fehlen. Betroffen wären Programme zur Förderung von Gebäudesanierungen und Elektrofahrzeugen, möglicherweise auch ein Programm zur Dekarbonisierung der Industrie.
    Auch die EEG-Umlage wird seit dem 1. Juli dieses Jahres aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Die Abschaffung der EEG-Umlage müsste wegen mangelnder Mittel rückgängig gemacht werden – und Verbraucher*innen und Unternehmen noch höhere Strompreise zahlen. Daran ließ auch das Bundesverfassungsgericht keine Zweifel:

    Die hiermit verbundenen wirtschaftlichen Folgen träfen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unmittelbar.

    Bundesverfassungsgericht

    Die Hauptsacheentscheidung wird in einigen Monaten folgen. Im veröffentlichten Beschluss hat das Gericht bereits angekündigt, sich dann auch eingehend mit der Schuldenbremse zu befassen.
    Charlotte Greipl ist Rechtsreferendarin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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