Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen oder so behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Der Beschluss ist zunächst eine Zwischenentscheidung und gilt so lange, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.
Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben. Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe.
Verfahrensregeln seien nicht eingehalten worden
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich der Verfassungsschutz nicht an seine Stillhaltezusage gehalten oder dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen. Dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das BfV am Mittwoch durch Medien publik wurde, wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Informationen "durchgestochen" wurden.
Die Richter sehen damit die Vertrauensgrundlage "zerstört". Es "werde in unvertretbarer Weise" in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, so das Gericht. Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. "Die öffentliche Bekanntgabe ist laut Gericht derart rufschädigend, dass die AfD nicht beobachtet werden darf", so ZDF-Rechtsexperte Felix Zimmermann.
AfD begrüßt Gerichtsentscheidung
AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen begrüßte die Entscheidung auf Twitter:
Er bezeichnete die mögliche Einstufung seiner Partei als "politisch instrumentalisierten Verdachtsfall". Ko-Parteichef Tino Chrupalla sprach auf Twitter von einer "Klatsche für den Verfassungsschutz". Direkt nach bekanntwerden der BfV-Einstufung am Mittwoch hatte die AfD-Führung angekündigt, sich juristisch dagegen zu wehren.
Lesen Sie hier, welche Folgen die bundesweite Einstufung der AfD als Verdachtsfall für die Partei konkret haben würde:
- Die Folgen der Verfassungsschutz-Beobachtung
Der Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Was dürfen die Nachrichtendienste nun? Und was bedeutet das für die Partei?