Grüne, Linke und FDP wollen einen V-Mann-Führer beim Verfassungsschutz befragen - gegen den Willen der Bundesregierung. Deshalb soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Nach rund drei Jahren Aufklärungsarbeit will der Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz dieses Jahr einen Abschlussbericht vorlegen - doch es gibt Zeugen, die bis heute nicht befragt wurden.
Um was geht es?
Die Sicherheitsbehörden hatten Anis Amri als Gefährder eingestuft. Dennoch wurde der Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 mit 16 Toten nicht verhindert. Ob Behörden Fehler unterlaufen sind, untersucht ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. Dabei geht auch um die Frage, was V-Leute dem Verfassungsschutz über Amri berichtet haben.
Um dies aufzuklären, will der Untersuchungsausschuss einen Mitarbeiter beim Verfassungsschutz, den V-Mann-Führer, als Zeugen befragen. Doch die Bundesregierung verweigert die Aufdeckung der Identität. Das Leben der Person sei bei einer Aussage in Gefahr.
Grüne, Linkspartei und FDP akzeptieren das nicht und haben eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie argumentieren, das öffentliche Aufklärungsinteresse überwiege. Auch könne die Identität des V-Mann-Führer etwa durch eine nichtöffentliche Sitzung geschützt werden.
- Verfassungsschutzchef Müller muss gehen
Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern steht in der Kritik wegen seiner Rolle bei der Aufklärung im Fall Amri. Nun muss der Leiter gehen.
Wie ist die Rechtslage?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem freien Mandat der Abgeordneten und dem Demokratieprinzip ein Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung. Allerdings dürfen wegen der Gefährdung des Staatswohls oder aus Sicherheitsgründen Auskünfte verweigert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf V-Personen bereits geurteilt, dass ein Fragerecht nur besteht, wenn eine Gefährdung der V-Person ausgeschlossen ist und keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Nachrichtendienstes zu befürchten ist. Wenn es diesen Maßstab auch für Informationen über V-Mann-Führer anlegt, muss unter anderem geklärt werden, ob dem V-Mann-Führer tatsächlich bei einer Aussage Lebensgefahr droht.
Was sind V-Personen?
V-Personen (V-Männer und V-Frauen) sind Privatpersonen, die planmäßig Polizei oder Nachrichtendienste mit Informationen aus einem Milieu beliefern. In Betracht kommt etwa eine kriminelle oder extremistische Organisation, in der eine V-Person selbst Mitglied ist oder Mitglieder kennt.
Als Gegenleistung für die Information erhält die V-Person meist Geld. Zudem verspricht der Staat ihre Identität geheimzuhalten. Im Gegensatz zu verdeckten Ermittlern sind V-Personen keine Beamten oder Angestellten des Staates. Und im Gegensatz zu bloßen Informanten arbeiten V-Personen für eine längere Dauer für die Sicherheitsbehörden.
Was sind V-Personen-Führer?
VP-Führer, fachsprachlich V-Mann-Führer, sind Beamte bei Polizei oder Verfassungsschutz, die die Aufgabe haben V-Personen zu führen. Der V-Mann-Führer bildet den Agenten aus, gibt ihm Aufträge, bezahlt ihn. Er oder sie ist also Einsatzleiter/in.
Welche Kritik gibt es am Einsatz von V-Personen
Der Einsatz von V-Personen wird aus ganz unterschiedlichen Gründen kritisiert. Zum einen, weil es vorkommen kann, dass der Staat durch die Bezahlung von V-Personen letztlich kriminelles Handeln unterstützt. Auch kann oftmals nicht sichergestellt werden, dass V-Personen nicht selbst in schwere Straftaten verwirklicht sind oder werden.
V-Personen erschweren auch ein Partei- oder Organisationsverbot, da das Handeln der V-Personen der Organisation in einem Verbotsverfahren nicht zugerechnet werden darf. Aus diesem Grunde scheiterte auch das erste NPD-Verbotsverfahren, denn zahlreiche V-Personen hatten Führungspositionen in der NPD inne.
Weiterhin ungeklärt ist auch die Fragen, warum der V-Mann-Führer Andreas T. bei der Ermordung von Halit Yozgat 2006 durch den NSU am Tatort einem Internetcafé anwesend war.