Kaffee im Pappbecher, Salat in der Wegwerfbox: Umweltministerin Schulze will die Verpackungsflut eindämmen. Heute hat das Kabinett ein neues Gesetz dazu beschlossen.
Die Verpackungsflut eindämmen - das will Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Das Kabinett hat an diesem Mittwoch die Änderung des Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht. Das soll sich für Verbraucher ändern:
Was ist vorgesehen?
Restaurants, Bistros und Cafés sollen ab 2023 verpflichtet werden, für ihre Produkte zum Mitnehmen neben Einwegbehältern auch Mehrwegoptionen anzubieten. Konkret: Verbraucher sollen sich zwischen einem Kaffee "to go" im Pfand- oder im Wegwerfbecher entscheiden können.
Bislang waren etwa Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Saft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Auch das soll sich ab kommendem Jahr ändern: Es soll auf jeden Getränkebehälter aus Plastik Pfand geben. Restaurants, Bistros und Cafés können dann nur noch Plastikflaschen und -becher ausgeben, die der Verbraucher auch zurückgeben kann. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
Welchen Effekt hätte die Pfandpflicht?
Der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung zufolge wurden im Jahr 2019 deutschlandweit knapp 450.000 Tonnen Einweg-PET-Flaschen verbraucht - aus diesem Material sind die meisten Getränkeflaschen. Zehn Prozent der benutzten Behälter, also rund 44.000 Tonnen waren Flaschen ohne Pfand.
Werden Produkte "to go" durch die geplanten Änderungen teurer?
Für Verbraucher sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Pfandregeln machen einzelne Produkte zwar teurer, bei der Rückgabe gibt es das Pfand aber wieder zurück. Für Wirtschaft und Verwaltung entstehen bei der Einführung zusätzliche Kosten.
Müssen alle Restaurants und Bistros künftig Mehrwegbehälter anbieten?
Nein. Eine Ausnahme gilt für kleinere Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Dort soll es künftig reichen, wenn die Anbieter von Speisen und Getränken diese in vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen und Informationen zu Mehrwegoptionen sichtbar anbieten. Für große Ketten soll diese Ausnahme aber nicht gelten.
Was ist darüber hinaus geplant?
Erstmals soll eine Mindestrecyclingquote für bestimmte Verpackungen vorgeschrieben werden: Mindestens 25 Prozent Altplastik sollen ab 2025 in einer Getränkeplastikflasche verarbeitet sein. Ab 2030 dürfen Hersteller Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff nur noch dann verkaufen, wenn sie zu mindestens 30 Prozent aus Rezyklat bestehen. Das soll EU-weit gelten.
Was ist mit Online-Angeboten?
Online-Marktplätze und ihre Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Gesetz halten. Das gilt beispielsweise für Amazon. Bislang gelten die Regeln nur für den stationären Handel.
Wie sind die Reaktionen auf die Pläne?
Kommunale Unternehmen und Kunststofferzeuger befürworten die Maßnahmen. Die Deutsche Umwelthilfe dagegen fordert eine zusätzliche Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent für Becher "to go" und Essensboxen aus Einwegplastik. Das soll zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden. Außerdem müsse es auch Pfand auf Getränkekartons geben.
Kritik kommt auch vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga: Die Branche kämpfe in der Corona-Zeit ums Überleben, sagt Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Neue Dokumentationspflichten und zusätzliche Kosten würden inmitten der Pandemie "nicht mit Begeisterung aufgenommen".
Wie geht es nach dem Kabinettsbeschluss weiter?
Deutschland setzt mit dem Gesetz eine 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie um. Nach dem Kabinett muss noch der Bundestag zustimmen.