EU-Recht hat Vorrang, sagt Brüssel und leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Hintergrund ist das Karlsruher Urteil zu den EZB-Anleihekäufen.
Wer hat das Sagen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) oder das deutsche Bundesverfassungsgericht? EU-Recht hat Vorrang, sagt Brüssel und leitet nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Hintergrund ist das umstrittene Urteil Karlsruhes zu den milliardenschweren Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank.
Wie die EU-Kommission mitteilte, geht sie "wegen der Verletzung grundlegender Prinzipien des EU-Rechts" gegen Deutschland vor. Dabei gehe es auch um die "Beachtung der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs".
Grundkonflikt nicht ausgeräumt
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 das milliardenschwere Anleihekaufprogramm PSPP beanstandet, obwohl der EuGH es gebilligt hatte. Kritiker sahen sowohl den Vorrang von EU-Recht als auch die Unabhängigkeit der EZB in Frage gestellt.
Die Verfassungsrichter argumentierten hingegen, die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismäßig sind. Dies ist inzwischen geschehen, wie das Gericht in einem Beschluss Ende April feststellte. Für die EU-Kommission ist die Sache trotzdem nicht erledigt, weil der rechtliche Grundkonflikt nicht ausgeräumt worden ist.
- Warum die EU ein Verfahren vorbereitet
Wegen eines Urteils des BVerfG zur Geldpolitik der EZB will die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Brüssel wirft Deutschland eine Vertrags-Verletzung vor.
Bundesverfassungsgericht habe EuGH-Urteil "die Rechtswirkung in Deutschland entzogen"
"Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind bindend für die Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte", sagte ein Kommissionssprecher. Das Bundesverfassungsgericht habe eine Entscheidung der EZB und ein Urteil des EuGH als Kompetenzüberschreitung kritisiert. Es habe damit dem EuGH-Urteil "die Rechtswirkung in Deutschland entzogen und gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts verstoßen".
Es gehe nicht darum, die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland in Zweifel zu ziehen, sagte der Sprecher weiter. Der Fall bedrohe aber "die Integrität des Unionsrechts" und könne "den Weg zu einem Europa à la Carte eröffnen". Deutschland müsse nun "mögliche Lösungen identifizieren".
Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, um auf die Kritik der Kommission zu reagieren. Ist die Behörde damit nicht zufrieden, kann sie Berlin nochmals förmlich auffordern, Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachzukommen. Tut Deutschland das nicht, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Gründe im Bundestag begrüßen das Verfahren
Die Grünen im Bundestag begrüßten das Verfahren. Es sei der richtige Weg, um den Streit zu klären, erklärten die Abgeordneten Franziska Brantner und Lisa Paus. Denn das Verfassungsgericht habe "mit seiner Entscheidung die Letztinterpretationskompetenz für europäisches Recht durch den EuGH in Zweifel" gezogen.
Der liberale Europa-Abgeordnete Guy Verhofstadt sah in dem Streit aber auch eine Dimension gemeinsamer europäischer Verschuldung. "In diesem Gerichtsverfahren geht es um eine Fiskalunion", schrieb er auf Twitter. "Um die EU in der komplexen Welt des Jahres 2021 voranzubringen, wie es die Bürger mit überwältigender Mehrheit wollen, brauchen wir sie dringend!"
Die Kommission verwies auch darauf, dass das Vorgehen gegen Deutschland nicht einzigartig sei. Ähnliche Verfahren habe es schon gegen Frankreich, Spanien und Italien wegen höchstrichterlicher nationaler Rechtsprechung gegeben, sagte der Sprecher.