CDU will IP-Adressen sechs Monate speichern

    Vorratsdatenspeicherung:CDU will IP-Adressen sechs Monate speichern

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    von Dominik Rzepka
    29.09.2022 | 10:00
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    Wer hat wann welche Internetseite besucht? Die IP-Adresse gibt darüber Auskunft. CDU und CSU fordern die Ampel auf, diese Daten sechs Monate lang zu speichern - auch ohne Anlass.

    CDU und CSU fordern eine rasche Nachfolgelösung für die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte Vorratsdatenspeicherung. Im Kampf gegen dokumentierten Kindesmissbrauch im Internet benötigten Polizei und Ermittler "angemessene Methoden", um entsprechende Taten aufzuklären. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Fraktion am Donnerstag in den Bundestag einbringen will.

    Union: Fehlende Daten = unaufgeklärte Taten

    Demnach müssten künftig IP-Adressen sechs Monate lang gespeichert werden. Anbieter wie zum Beispiel die Telekom könnten dann verpflichtet werden, die Daten ihrer Kunden grundsätzlich zu speichern, auch ohne konkreten Tatverdacht.
    "Jahr für Jahr können abertausende nachweislich in Deutschland begangene Taten nicht aufgeklärt werden, weil die notwendigen IP-Adressdaten zur Ermittlung der Täter mangels Speicherung nicht mehr verfügbar sind", heißt es. Und weiter:

    Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern.

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion

    Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor der Vorratsdatenspeicherung: "Internetadressen sind wie unsere Finger- oder Fußabdrücke im Netz", sie machten die komplette Internetnutzung nachvollziehbar.20.09.2022 | 4:46 min

    CDU zielt auf den Streit zwischen SPD und FDP

    Die IP-Adresse sei wie ein temporäres, digitales Autokennzeichen, da sie einem Computer oder Handy beim Surfen im Internet zugewiesen werde. Sie sei oft die einzige Spur zu einem Täter. Laut Bundeskriminalamt seien im vergangenen Jahr 39.000 Fotos und Videos hergestellt oder verbreitet worden, auf denen Kinder sexuell missbraucht wurden. Ein Plus von 50 Prozent.
    CDU und CSU argumentieren, der EuGH habe die Speicherung von IP-Adressen in begrenztem Umfang erlaubt, etwa zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Ähnlich argumentieren auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister der Länder. Justizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach, niemand dürfe unter Generalverdacht gestellt werden. Buschmann favorisiert stattdessen das Einfrieren von Daten nur im Verdachtsfall.

    Grüne nennen CDU-Vorschlag verfassungswidrig

    Im Streit in der Ampel über eine Nachfolgeregelung der Vorratsdatenspeicherung schlagen sich die Grünen auf die Seite der FDP. Auch Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz lehnt eine Speicherung von IP-Adressen ab. Den Vorschlag von CDU und CSU, diese Daten ohne Verdacht sechs Monate lang zu speichern, nennt er "offen verfassungswidrig".

    Die Union beweist erneut ihr Unvermögen, sich endlich auch an der Diskussion um die dringend notwendige Effektivierung der Strafverfolgung bei der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und dessen Darstellung zu beteiligen.

    Konstantin von Notz, B'90/Grüne

    Vergangene Woche hatte der Europäische Gerichtshofes die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Wer wann mit wem telefoniert hat, das dürfe eben nicht anlasslos gespeichert werden, so das Urteil.

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