Von Anfang an gab es viel Kritik an der Wahlrechtsreform. FDP, Linke und Grüne wollen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit der Reform mit dem Grundgesetz prüft.
Die Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen wollen gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht gegen die jüngste Wahlrechtsreform vorgehen.
Union und SPD konnten sich auf eine Änderung des Wahlrechts einigen. Was diese Reform wirklich bringen wird, erklärt ZDF-Korrespondent Theo Koll.
Kritik an Wahlrechtsreform von der FDP
Es werde eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle angestrengt, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann. Ein Grund dafür sei, dass die Gesetzesnovelle ihren Zweck "objektiv nicht" erfülle, eine weitere Vergrößerung des Bundestags zu verhindern.
Stattdessen drohe das Parlament auch nach der nächsten Bundestagswahl erneut zu wachsen, so dass es "an Funktionstüchtigkeit und Ansehen verliert", warnte Buschmann. Er kritisierte auch die "Verschlimmbesserung" des Mechanismus' zur Mandatsverteilung. Dieser sei "zugunsten der Union gezielt verzerrt worden".
Die Linke sieht eine "politische Mogelpackung"
Der Linken-Rechtsexperte Friedrich Straetmanns sagte, die Wahlrechtsänderung sei "verfassungsrechtlich nicht haltbar" und eine "politische Mogelpackung", da sie nicht zur Verkleinerung des Bundestags geeignet sei. Auch Straetmanns warf der Union vor, sich mit der Reform einen Vorteil verschaffen zu wollen.
Die Grünen sprechen von "Scheinreform"
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, bezeichnete das Gesetz als "grottenschlecht". Es handele sich um "eine Scheinreform", die ihren Zweck nicht erfülle. Auch sei der Gesetzestext nicht hinreichend klar formuliert.
Bei der Wahlrechtsreform gibt es einen Mini-Kompromiss. Die Zahl der Wahlkreise soll erst zur Bundestagswahl 2025 auf 280 Wahlkreise schrumpfen. Doch mit 709 Abgeordneten hat der Bundestag schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Wie sinnvoll ist das Ganze?
"Mit diesem Wahlrecht kann die Zusammensetzung des nächsten Deutschen Bundestages nicht nachvollziehbar aus einem Wahlergebnis berechnet werden."
Eckpunkte der Wahlrechtsreform 2020
Der Bundestag hatte die Reform im Oktober beschlossen. Sie sieht vor, dass drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden, was nach dem derzeitigen Stand der Umfragen einen Vorteil für CDU und CSU bedeutet.
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Zudem sollen weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.
Abstrakte Normenkontrolle wird angestrebt
Mit einer abstrakten Normenkontrolle können ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder die Bundesregierung oder eine Landesregierung von Karlsruhe prüfen lassen, ob eine Norm des Bundes- oder Landesrechts mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
In der Regel ist damit die Forderung verbunden, die angegriffene Regelung zu kippen.