Der Internationale Strafgerichtshof will Ermittlungen wegen potenzieller Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine aufnehmen.
Der Internationale Strafgerichtshof will Untersuchungen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten. Auch Vorfälle auf der Krim aus dem Jahr 2014 sollen überprüft werden.
Der Internationale Strafgerichtshof will offizielle Ermittlungen zu potentiellen Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten. Das kündigte Chefankläger Karim Khan am Montagabend in Den Haag an. Die Untersuchung werde "so schnell wie möglich" in Gang gesetzt.
Bereits kurz nach der Invasion Russlands in die Ukraine in der vergangenen Woche hatte der Ankläger erklärt, er beobachte die Lage eingehend. Die Ermittlungen beziehen sich nach Angaben Khans zunächst auf mögliche Verbrechen, die vor der Invasion Russlands begangen wurden.
Ukraine: Untersuchung zu Kriegsverbrechen
Angesichts der Ausbreitung des Konflikts sollten die Ermittlungen seiner Ansicht nach aber ebenfalls erweitert werden. Das Gericht hatte bereits Vorfälle bei der Niederschlagung pro-europäischer Proteste in Kiew 2013/2014 untersucht, ebenso bei der russischen Besetzung der Krim 2014 und in der Ostukraine.
Es gebe "eine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass sowohl Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine begangen wurden", erklärte der Chefankläger. Die Untersuchung solle sich auf mögliche Verbrechen aller Parteien in dem Konflikt richten.
Angriff auf zivile Ziele
Die Ukraine wirft Russland Angriffe auf zivile Ziele vor. Am Montag wurden in der Millionenstadt Charkiw nach offiziellen Angaben mindestens elf Zivilisten durch russische Bombardements getötet. Charkiws Bürgermeister Ihor Terechow sprach im "Spiegel" von einem "Vernichtungskrieg" Russlands gegen die Zivilbevölkerung.
Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte der Ukraine vor dem Beginn der russischen Offensive vorgeworfen, einen "Völkermord" an der russischsprachigen Bevölkerung im Donbass zu begehen. Kiew, westliche Regierungen und Experten weisen dies vehement zurück.
Russlands Präsident Putin hat den Angriff auf die Ukraine unter anderem mit einem angeblichen Völkermord gerechtfertigt. ZDF-Korrespondentin Gaa spricht von einer klaren "Falschaussage".
Russland erkennt Strafgericht nicht an
Die Ukraine ist zwar kein Vertragsstaat des Weltstrafgerichts. Allerdings hat das Land in Erklärungen nach Angaben der Anklage die Zuständigkeit des Gerichts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seinem Territorium seit November 2013 akzeptiert.
Russland erkennt das Gericht nicht an. Der Ankläger muss nun zunächst eine richterliche Zustimmung zu dem Ermittlungsverfahren bekommen. Wann das entschieden wird, ist unklar. Khan rief außerdem Vertragsstaaten auf, die Untersuchung zu unterstützen - auch mit finanziellen Mitteln und Mitarbeitern.
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