Preisbremse: So profitieren Sie von Strompreiserhöhungen

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    Oliver Klein
    von Oliver Klein
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    Die Energiepreisbremse ermöglicht, dass Endverbraucher unter bestimmten Bedingungen von Preiserhöhungen für Strom und Gas sogar profitieren. ZDFheute erklärt, wie das sein kann.

    Millionen Haushalten sind in den vergangenen Wochen Briefe der Strom- und Gasgrundversorger in den Briefkasten geflattert. Viele wollen zum Jahreswechsel ihre Preise teilweise massiv anheben. Doch die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme werden die dramatisch gestiegenen Kosten voraussichtlich deutlich abfedern.

    So funktioniert die Preisbremse

    Haushalte bekommen ab dem kommenden Jahr bis April 2024 80 Prozent ihres bisherigen Strom- bzw. Gasverbrauchs (in der Regel der Verbauch des Jahres 2021) subventioniert - es gilt ein garantierter Bruttopreis. Bei Strom beträgt dieser 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Gas und Fernwärme sind es 12 Cent pro Kilowattstunde. Lediglich für die restlichen 20 Prozent gilt der reguläre, aktuelle Preis des Versorgers. Die Versorger verringern automatisch die zu zahlenden Abschläge, Verbraucher müssen keine Anträge stellen.
    Achtung: Die Preisbremsen starten zwar erst im März, die Entlastungen werden aber rückwirkend ab Januar berechnet.

    Hunderte Euro Ersparnis pro Jahr

    Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf seiner Webseite ein Rechenbeispiel für eine vierköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden jährlich aufgeführt:
    Bisheriger Strompreis bei 30 Cent pro Kilowattstunde
    Neuer Strompreis: 50 Cent pro Kilowattstunde
    Monatlicher Abschlag bisher: 113 Euro
    Neuer monatlicher Abschlag ohne Strompreisbremse: 188 Euro
    Neuer monatlicher Abschlag mit Strompreisbremse: 158 Euro
    Für die ersten 80 Prozent ihres Verbauchs zahlt die Familie also nur 40 Cent pro Kilowattstunde, für die restlichen 20 Prozent zahlt sie 50 Cent pro Kilowattstunde. Die Energiepreisbremsen sollen so einen Anreiz zum Sparen bieten.

    Wer mehr als 20 Prozent spart, spart doppelt

    Was bisher jedoch kaum in der Öffentlichkeit beachtet wurde: Wer seinen Verbrauch auf unter 80 Prozent drückt, bekommt durch die Energiepreisbremse mit der Jahresabrechnung oft sogar zusätzlich Geld zurück: Für jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wurde, erstattet der Staat den aktuellen Preis des Anbieters an den Verbraucher. Somit bekommt die Familie, die für die ersten 80 Prozent ihres Verbrauchs 40 Cent pro Kilowattstunde an Abschlägen vorausbezahlt hatte, am Jahresende für jede eingesparte Kilowattstunde nicht nur 40 Cent zurück, sondern den aktuellen Preis des Anbieters: in diesem Fall 50 Cent.
    Im Rechenbeispiel des Wirtschaftsministeriums würde das für die Familie eine satte Rückerstattung bedeuten:
    Rückerstattung bei Einsparung von 20 Prozent: 450 Euro
    Rückerstattung bei Einsparung von 30 Prozent: 675 Euro
    Umgerechnet lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse bei 30 Prozent Einsparung dann laut Wirtschaftsministerium pro Monat acht Euro niedriger als bisher.

    Schema auch auf Gas- und Fernwärmekunden anwendbar

    Auf Gas- und Fernwärme-Kunden lässt sich entsprechend das selbe Schema anwenden. Bemerkenswert an dieser Rechnung ist: Je höher der Tarif eines Anbieters ist, desto größer ist der Spareffekt bei Verbrauchern.
    So könnte selbst eine drastische Preiserhöhung eines Energieversorgers am Jahresende Vorteile für Verbraucher haben - nämlich dann, wenn es gelingt, im Vergleich zum vorausberechneten Energiebedarf mehr als 20 Prozent zu sparen, und Verbraucher dann statt des vorausbezahlten vergünstigten Kilowattstundenpreises den höheren, tatsächlichen Tarif erstattet bekommen. Im Extremfall könnte eine solche Subvention die Energierechnung eines Haushalts auf null senken - was natürlich in den allermeisten Fällen kaum machbar sein wird.
    In der Theorie wäre sogar ein negativer Gesamtrechnungsbetrag möglich - dem hat das Ministerium aber einen Riegel vorgeschoben. Auf der Webseite heißt es: Auszahlungen "über die Rückzahlung der Abschläge hinaus sind ausgeschlossen."

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