Die Staatsanwaltschaft München und das BKA haben drei Wohnungen eines russischen Abgeordneten und seiner Frau beschlagnahmt. Der Mann steht demnach auf der Sanktionsliste der EU.
Zur Durchsetzung der Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Staatsanwaltschaft München I drei Wohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt und ein Bankkonto von Russen beschlagnahmt. Oberstaatsanwältin Anne Leiding teilte am heutigen Montag mit:
BKA hat Sanktionsdurchsetzung unterstützt
Obwohl es bisher keine vergleichbaren Fälle gebe und auch keine Rechtsprechung vorliege, sei die Beschlagnahme nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I möglich.
Der Schritt sei durch einen am Montag vollzogenen Eintrag im Grundbuch wirksam geworden. Die Mieter der Wohnungen dürften dort wohnen bleiben, ihre Mieten von zusammen rund 3.500 Euro pro Monat müssten sie nun aber an das Amtsgericht München an Stelle der Besitzer zahlen.
Das Bundeskriminalamt habe die Vorbereitung und auch die Durchsetzung der Sanktionen unterstützt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Russe schon seit Ende Februar auf Sanktionsliste
Auslöser des Schlags war demnach ein Schreiben des bayerischen Finanzministeriums an das bayerische Justizministerium von Anfang Mai, wonach bei einer Überprüfung anhand der EU-Sanktionslisten eine Übereinstimmung zwischen dem Duma-Mitglied mit dessen Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft in München festgestellt wurde. Das Justizministerium habe daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft München alarmiert, die unmittelbar Ermittlungen aufgenommen habe.
In Luxemburg beraten die Justizminister, wie die EU-Kommission leichter das Vermögen, die Yachten und Villen der superreichen Russen und Putin-Freunde beschlagnahmen kann.
Der zur Staatsduma zählende Mann steht den Angaben zufolge seit dem 23. Februar auf der Sanktionsliste der EU. Damals habe er für die Entschließung gestimmt, mit der Russlands Präsident Wladimir Putin aufgefordert wurde, die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk im Osten der Ukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen.
Der Russe sei mit seiner Ehefrau zusammen als gemeinsamer Eigentümer von zwei Münchner Wohnungen eingetragen. Ihr gehört den Ermittlungen zufolge eine alleine. Als Ehefrau sei sie gemäß der EU-Verordnung ebenfalls zu sanktionieren, weshalb der Schlag der Ermittler alle drei Wohnungen betrifft. Die weiteren Ermittlungen dauerten an.
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