Vor dem Landgericht München endet der Prozess im internationalen Blutdoping-Skandal um den Erfurter Sportmediziner Mark S. Eine Chronologie des Verfahrens.
Am 16. September 2020 beginnt die Hauptverhandlung gegen Mark S. und vier Mitangeklagte - gut anderthalb Jahre nach der Aufsehen erregenden Doping-Razzia, die deutsche Ermittler im Spitzensport durchführten: die Operation "Aderlass" bei den Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld/Tirol. Eine Chronologie des Prozesses, der 23 Prozesstage dauerte - am 15. Januar 2021, dem 24. Verhandlungstag, werden die Urteile verkündet:
Umfangreiche Anklage
Erster Prozesstag: Mehr als anderthalb Stunden dauert die Anklageverlesung. Systematisches Blutdoping in einer Vielzahl von Fällen, angewandt zur Leistungssteigerung - der Hauptvorwurf. 115 Mal habe der Hauptangeklagte Mediziner Mark S. gewerbsmäßig eine Doping-Methode eingesetzt, 25 Mal dazu angesetzt, fünfmal Arzneimittel zu Dopingzwecken angewandt und einmal eine Mountainbikerin dazu aufgefordert, ein nicht zugelassenes Präparat zu probieren. S. will sich zu den Tatvorwürfen noch nicht einlassen.
Zweiter Prozesstag: Die mitangeklagte Krankenschwester Diana S. legt ein umfassendes Geständnis ab, erzählt, wie sie für Mark S. kreuz und quer durch Europa fuhr, um Sportlern Blut abzunehmen und wieder zuzuführen, was teilweise auf Autorückbänken unter schwachem Handylicht, aber auch auf Hotelzimmern oder Raststätten passierte. Mark S. und S. kannten sich vom Job, freundeten sich an. Mark S. half der alleinerziehenden Mutter bei finanziellen Engpässen.
Bei Wettkämpfen ist es verboten.
Umfassende Geständnisse
Dritter Prozesstag: Zwei weitere Mitangeklagte, Notfallsanitäter Sven M. und Ansgard S., der Vater des Hauptangeklagten Mark S., gestehen umfassend. M. berichtet von drei Einsätzen, die ihn nach Italien, Estland und Schweden führten. Und Ansgard S. gibt zu, dass er mehrfach die für die Bluttransfusionen nötige Ausrüstung ins Auto geladen habe. Er habe gewusst, dass sein Sohn Dopingpraktiken betreibe, doch als Vater wollte er ihm Unterstützung zukommen lassen. Das sei ein Fehler gewesen.
Vierter Prozesstag: Beginn der Beweisaufnahme: Ein Ermittlungsbeamter des österreichischen Landeskriminalamts berichtet über die Razzien bei der Nordischen Ski-WM.
Fünfter Prozesstag: Der Hauptangeklagte Mark S. gesteht umfassend und demonstriert ausführlich im Gericht an den beschlagnahmten Maschinen, wie das Blutdoping von statten ging.
Sechster Prozesstag: Der erste Sportler im Zeugenstand, der ehemalige österreichische Langläufer Johannes Dürr. Warum er dopte?
Schlüsselfunktion von Mark S.
Siebter bis 16. Prozesstag: Weitere Zeugen sagen aus, u.a. ein Zollfahnder, der die Schlüsselfunktion von Mark S. bestätigt - S. sei der alleinige Organisator des Betrugs gewesen. S. habe die "Fäden in der Hand gehabt". Aber auch weitere Sportler kommen ans LG München II wie der Ex-Radprofi Danilo Hondo und die einstige Profi Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner. Besonders die Ex-Mountainbikerin bestätigt, dass sie sich bei Mark S. gut aufgehoben gefühlt hätte, Doping sei "nun mal Gang und Gäbe". Nach der Aussage von Kollmann-Forstner lässt sich auch der vierte Mitangeklagte Dirk Q. umfassend ein. Auch Mark S. erklärt sich vor Gericht erneut: Er will seine großen Spezialkühlschränke, für die Corona-Bekämpfung zur Verfügung stellen. Zwei Sachverständige, ein Toxikologe und ein Mediziner sagen aus.
17. Prozesstag: Das Gericht möchte das Verfahren beschleunigen, doch die Verteidiger von Q. machen nicht mit. Eigentlich soll die schriftliche Aussage des Radsportlers Georg Preidler aus Vernehmungen verlesen werden, doch die Verteidiger bestehen auf einer persönlichen Befragung vor Gericht, notfalls per Videoschalte. Denn Preidler gab einst an, dass Q. ihm Blut abgenommen und rückgeführt habe, was Q. aber bestreitet.
Prozess scheint festgefahren
18. Prozesstag: Auch etliche andere Athleten aus der Schweiz, Kasachstan oder Estland wollen nicht als Zeugen anreisen, geben als Grund die Corona-Pandemie an. Immer wieder wird über mögliche Strafhöhen der Angeklagten diskutiert. Dabei will die Staatsanwaltschaft von ihrer ursprünglichen Strafforderung von sechs Jahren gegen Mark S. etwas nach unten gehen, nachdem das Gericht zu erkennen gibt, dass es eine Haftstrafe von viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren für wahrscheinlich hält. Bei den drei anderen Helfern Diana S., Sven M. und Ansgard S. zeichnen sich Bewährungs- oder Geldstrafen ab. Schwierig ist aber die Situation bei Dirk Q.
19. Prozesstag: Absprachen der Prozessbeteiligten lassen nun doch ein schnelleres Ende zu. Neun Zeugen sollen nicht mehr gehört, sondern nur deren Aussagen verlesen werden. Manche Widersprüche können zwar so nicht mehr aufgeklärt, aber der Prozess beschleunigt werden. Für Q. erwägt das Gericht eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis drei Jahren.
24 Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz
20. - 22. Prozesstag: Aussagen werden verlesen, die Beweisaufnahme geschlossen. Die noch verbliebenen 100 Einzeltaten sollen nach vorläufigen Einschätzungen des Gerichts nach Sportler und Saison gebündelt werden. Bleiben am Ende gegen Mark S. 24 Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz und eine mögliche gefährliche Körperverletzung im Fall der Mountainbikerin. Das Gericht sieht derzeit keine bandenmäßige Begehung; die vier Mitangeklagten seien keine Mittäter. Verurteilungen damit wegen Beihilfe möglich. Q. wird aus der Untersuchungshaft entlassen.
23. Prozesstag: Die Schlussplädoyers stehen an. Die Ankläger fordern 5 ½ Jahre Haft für Mark S., auch wegen gefährlicher Körperverletzung an der Mountainbikerin und ein fünfjähriges Berufsverbot - seine Verteidiger halten drei Jahre Freiheitsstrafe für angemessen. Angesichts der langen Untersuchungshaft von fast zwei Jahren, in der ihr Mandant noch immer sei, könne er auch bald auf freien Fuß gesetzt werden.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstafen
Eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren will die Staatsanwaltschaft für Dirk Q., Bewährungsstrafen von zwei Jahren für Diana S., eineinhalb Jahre für Sven M. und ein Jahr für Ansgard S.
24. Prozesstag: 15. Januar 2021 - die Urteile.