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Abbruch wegen Rassismusvorfall : Duisburg gegen Osnabrück wird wiederholt

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Das Drittliga-Spiel zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück wird wiederholt. Die Partie war nach einem Rassismusvorfall abgebrochen worden.

Osnabrücks Aaron Opoku (r) spricht mit Schiedsrichter Nicolas Winter nach rassistischen Beleidigungen
Osnabrücks Aaron Opoku (r.) spricht mit Schiedsrichter Nicolas Winter.
Quelle: dpa

Diese Entscheidung des Sportgerichts teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag mit.

Die Wiederholung des Spiels entspricht den Anträgen der beteiligten Vereine.
DFB

Auch der DFB-Kontrollausschuss habe sich für eine Wiederholung des Spiels ausgesprochen, schrieb der Verband. Ein Nachholtermin wurde noch nicht angesetzt, über eine eventuelle Bestrafung des MSV Duisburg soll später entschieden werden.

Beide Vereine begrüßten die Entscheidung zur Wiederholung mit einer gemeinsamen Mitteilung. "Wir hoffen aber auch, dass so ein Spielabbruch einmalig bleibt", sagte Duisburgs Präsident Ingo Wald. VfL-Präsident Holger Elixmann betonte, beide Vereine hätten "durch ihr Verhalten ein klares Zeichen gegen Rassismus und für Menschlichkeit gesetzt, der DFB hat sich im Sinne des Fußballs durch das Urteil daran angeschlossen."

Der Abbruch war der erste wegen Rassismus im deutschen Profifußball. VfL-Profi Aaron Opoku war von der Tribüne aus "erheblich rassistisch beleidigt" worden, schrieb der DFB.

DFB-Sportgericht: VfL-Entscheidung nachvollziehbar

Der stellvertretende Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz sagte zur Begründung: "Bei dem Vorfall handelt es sich um einen nicht normierten Sonderfall, der ungeachtet eines etwaigen Verschuldens der beteiligten Vereine nach Ansicht des Sportgerichts eine Spielwiederholung rechtfertigt.

Emotional und moralisch halten wir die Entscheidung des VfL Osnabrück, das Spiel nicht fortzusetzen, für nachvollziehbar. Auch hat die Intention, ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen, unsere ausdrückliche Unterstützung.
DFB-Sportbericht

Allerdings, so schränkte Oberholz ein, müsse "klar bleiben, dass das Recht zum Spielabbruch grundsätzlich allein dem Schiedsrichter zusteht. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass in künftigen, vergleichbaren Fällen eines Spielabbruches in Bezug auf die Spielwertung immer auch Tatintensität, Täterprofil, Zeitpunkt und Spielstand näher in den Blick genommen werden müssen."

Beide Mannschaften sowie Schiedsrichter Nicolas Winter und sein Team hatten am Sonntag das Spielfeld verlassen. Der VfL sah sich nach kurzer Bedenkzeit nicht in der Lage weiterzuspielen. Daraufhin wurde die Partie abgebrochen. Die Polizei erstattet Anzeige gegen einen Zuschauer, der die Beleidigung zugab, er habe aber einen anderen Spieler gemeint.

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