Der Sportgerichtshof CAS hat die Dopingsperre gegen Russland auf zwei Jahre halbiert. Damit fehlt das Land bei Olympia 2021 und 2022 und auch bei der Fußball-WM 2022.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die am 9. Dezember 2019 durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) verhängten Sanktionen gegen Russland halbiert. Das Land wird nunmehr für zwei Jahre weitgehend vom Weltsport ausgeschlossen und darf als Nation nicht an den Olympischen und Paralympischen Spielen in Tokio 2021 (Sommer) und Peking 2022 (Winter) teilnehmen.
Auch Fußball-WM 2022 betroffen
Russische Sportler werden allerdings nicht generell verbannt. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen als "neutrale Athleten" teilnehmen.
Der Bann gilt bis zum 16. Dezember 2022, womit auch die bis zum 18. Dezember dauernde Fußball-WM 2022 betroffen ist. Auch hier darf kein Team unter russischer Flagge und mit russischer Hymne starten.
Zunächst vier Jahre Sperre
Grund für die Strafe waren Manipulationen von Daten aus dem Moskauer Doping-Kontrolllabor. Russland hatte die ursprünglich vierjährige Sperre, die auch den Ausschluss der russischen Anti-Doping-Agentur Rusada beinhaltete, nicht akzeptiert und den CAS angerufen. Die Verhandlung fand vom 2. bis 5. November statt.
"Das Gremium hat die Konsequenzen verhängt, um die Art und die Schwere widerzuspiegeln und um sicherzustellen, dass die Integrität des Sports gegen die Geißel des Dopings gewahrt bleibt", hieß es in einer Mitteilung des CAS.
Das Gremium habe "Fragen der Verhältnismäßigkeit und insbesondere die Notwendigkeit berücksichtigt, einen kulturellen Wandel herbeizuführen und die nächste Generation russischer Athleten zu ermutigen, an einem sauberen internationalen Sport teilzunehmen."
Zwei statt vier Jahre Sperre für Russland, das klinge noch immer nach einem harten Urteil, so ZDF-Reporter Markus Harm, allerdings sei es in vielen Punkten aufgeweicht worden.
2014 kam der Doping-Skandal ans Licht
Der 2014 ans Licht gekommene russische Dopingskandal beschäftigt die Sportwelt seit Jahren, rund 1.000 Sportler sollen in das Dopingsystem involviert gewesen sein.
Allein 15.000 Dateien seien bei den Manipulationen gelöscht und mindestens 145 Athleten dadurch geschützt worden. Individuelle Strafen gegen Sportler sollten so verhindert werden.
Kaum Erfolgschancen bei Einspruch
Gegen das CAS-Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des CAS urteilt.