Sie sind hier:

50+1-Streit bei Hannover 96 : Kind darf vorerst 96-Geschäftsführer bleiben

Datum:

Punktsieg für Martin Kind: Der im Juli abberufene Geschäftsführer der Profiabteilung von Hannover 96 darf seinen Job per einstweiliger Verfügung vorerst weiter ausüben.

Martin Kind
Martin Kind hat im Streit mit dem Stammverein von Hannover 96 einen Teilerfolg erzielt.
Quelle: dpa

96-Mehrheitsgesellschafter Martin Kind darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das entschied das Landgericht Hannover in einem Eilrechtsverfahren am Dienstag.

Dem Verfahrensteller wird gestattet, sein Amt weiter auszuüben.
Richter Carsten Peter Schulze

Stammverein von Hannover 96 kann in Berufung gehen

Kind war Ende Juli vom Vorstand des Muttervereins Hannover 96 e.V. als Geschäftsführer der Profifußball-Gesellschaft "aus wichtigen Gründen" abberufen worden. Dagegen setzte sich der langjährige Vereinsboss juristisch zur Wehr.

Bis zum bislang nicht terminierten Hauptverfahren darf der 78-Jährige als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH nun arbeiten. Die Gegenseite hat aber die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Celle in Berufung zu gehen.

Fehlende Spannung im Bundesliga-Titelkampf: Sollte die 50+1-Regel abgeschafft werden? Manu Thiele diskutiert mit seinen Gästen die Vor- und Nachteile der 50+1-Regel.

Beitragslänge:
14 min
Datum:

Komplizierte Vereinsstruktur in Hannover

Die ganze Auseinandersetzung muss immer im Kontext einer komplizierten Vereinsstruktur eingeordnet werden: Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört.

Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.