Hannover 96: Kind darf vorerst 96-Geschäftsführer bleiben

    50+1-Streit bei Hannover 96:Kind darf vorerst 96-Geschäftsführer bleiben

    16.08.2022 | 16:15
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    Punktsieg für Martin Kind: Der im Juli abberufene Geschäftsführer der Profiabteilung von Hannover 96 darf seinen Job per einstweiliger Verfügung vorerst weiter ausüben.

    Martin Kind
    Martin Kind hat im Streit mit dem Stammverein von Hannover 96 einen Teilerfolg erzielt.
    Quelle: dpa

    96-Mehrheitsgesellschafter Martin Kind darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das entschied das Landgericht Hannover in einem Eilrechtsverfahren am Dienstag.

    Dem Verfahrensteller wird gestattet, sein Amt weiter auszuüben.

    Richter Carsten Peter Schulze

    Stammverein von Hannover 96 kann in Berufung gehen

    Kind war Ende Juli vom Vorstand des Muttervereins Hannover 96 e.V. als Geschäftsführer der Profifußball-Gesellschaft "aus wichtigen Gründen" abberufen worden. Dagegen setzte sich der langjährige Vereinsboss juristisch zur Wehr.
    Bis zum bislang nicht terminierten Hauptverfahren darf der 78-Jährige als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH nun arbeiten. Die Gegenseite hat aber die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Celle in Berufung zu gehen.
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    Komplizierte Vereinsstruktur in Hannover

    Die ganze Auseinandersetzung muss immer im Kontext einer komplizierten Vereinsstruktur eingeordnet werden: Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört.
    Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.
    Quelle: SID, dpa
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