Fußball - Financial Fairplay: UEFA bestraft acht Topklubs
Verstoß gegen Financial Fairplay:UEFA belegt acht Topklubs mit Geldstrafen
02.09.2022 | 20:13
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Mehrere europäische Spitzenvereine haben gegen die Finanzvorschriften der UEFA verstoßen und müssen Strafen zahlen. Zur Kasse gebeten werden unter anderem PSG und der AC Mailand.
Der französische Meister PSG wurde von der UEFA mit der höchsten Strafe belegt.
Quelle: imago
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat acht europäische Topvereine wegen Verstößen gegen das Financial Fair Play (FFP) mit Geldstrafen belegt.
Klubs haben mehr Geld ausgegeben als eingenommen
Die Erste Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (CFCB) befand, dass der AC Mailand, dessen Stadtrivale Inter Mailand, Rekordmeister Juventus Turin und Conference-League-Gewinner AS Rom aus der italienischen Serie A sowie die Ligue-1-Vertreter Paris Saint-Germain, AS Monaco und Olympique Marseille und der türkische Topklub Besiktas Istanbul die sogenannte Break-even-Vorschrift im Zeitraum 2018 bis 2022 nicht erfüllt haben, sie haben also mehr Geld ausgegeben als eingenommen.
Die acht Klubs wurden mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 172 Millionen Euro belegt, die von den Einnahmen aus der Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben wie der Champions League einbehalten beziehungsweise direkt beglichen werden.
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Unmittelbar fällig werden allerdings zunächst nur 15 Prozent (insgesamt 26 Millionen Euro). Die restlichen 85 Prozent (146 Millionen Euro) sind zur Bewährung ausgesetzt. PSG wurde mit der größten Strafe belegt: Zehn Millionen Euro sind unmittelbar fällig, 65 Millionen Euro auf Bewährung.
Deutsche Klubs profitieren von Corona-Erleichterungen
19 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2021/22 teilgenommen haben, unter anderem die Bundesliga-Vertreter Borussia Dortmund, Union Berlin und VfL Wolfsburg sowie die internationalen Großklubs Manchester City, FC Chelsea und FC , haben die Break-even-Vorschrift laut UEFA nur dank der Anwendung der Corona-Erleichterungen in den Jahren 2020 und 2021 beziehungsweise aufgrund historisch positiver Finanzergebnisse "technisch" erfüllt.
Ab dem Geschäftsjahr 2023 entfallen diese Covid-Erleichterungen und die Berücksichtigung historischer Finanzergebnisse.