Muss Lucas Hernández tatsächlich ins Gefängnis? Nach dem Erscheinen des Bayern-Profis vor Gericht in Madrid läuft die Frist. Möglicherweise gibt es aber einen "letzten Strohhalm".
Fußball-Profi Lucas Hernández vom FC Bayern ist schon am Montag vor Gericht in Madrid erschienen und muss in Spanien innerhalb der nächsten zehn Tage möglicherweise seine sechsmonatige Haftstrafe antreten.
Hernández sei darüber persönlich und offiziell benachrichtigt worden, teilte das zuständige Gericht mit.
Hernández erscheint einen Tag früher vor Gericht
Der 25 Jahre alte Franzose war eigentlich erst für Dienstag vorgeladen worden, erschien aber einen Tag früher am Strafgericht 32 im Osten der spanischen Hauptstadt.
Wie der FC Bayern bestätigte, handelte es sich bei dem Vorziehen des Termins um ein Entgegenkommen des Gerichts, um Hernandez am Dienstag die Anreise mit der Mannschaft zum Champions League-Spiel bei Benfica Lissabon (Mittwoch/21 Uhr) zu ermöglichen. Am Dienstag bricht das Team von Trainer Julian Nagelsmann nach Portugal auf. Dann soll auch der Franzose an Bord sein.
Man müsse noch die Entscheidung des Madrider Oberlandesgerichts zu einer von Hernández' Anwälten eingelegten Berufung abwarten, betonte der Gerichtssprecher. Sollte diese allerdings am 28. Oktober um Mitternacht noch nicht vorliegen, werde der Fußballer die Haftstrafe umgehend in einem spanischen Gefängnis seiner Wahl antreten müssen.
- Bayern-Profi Hernandez soll ins Gefängnis
Ein Gericht hat die Vollstreckung einer Haftstrafe gegen Lucas Hernandez angeordnet. Der Bayern-Profi war wegen Verstoßes gegen ein Kontaktverbot verurteilt worden.
Anwalt: Vollstreckung könnte auch ausgesetzt werden
Nach Ansicht des in Madrid ansässigen Rechtsanwalts Sven Wassmer besteht aber auch noch eine Möglichkeit, dass Hernandez am 28. Oktober zunächst nicht in Haft muss. "Das Gericht kann die Vollstreckung erst mal aussetzen", sagte Wassmer dem Sportinformationsdienst.
Es sei wahrscheinlich, dass eine Entscheidung des Landgerichts über die Berufung Hernandez', die nicht unverzüglich zu erwarten sei, abgewartet werde.
Die Hoffnung für Hernandez bestehe darin, "dass das Vollstreckungsgericht zweiter Instanz eben doch zu dem Entschluss kommt, dass er in seiner spezifischen Situation nicht in Haft sollte". Hierbei könnten sein geregeltes familiäres sowie berufliches Umfeld eine Rolle spielen.
Das sei eine Ermessensentscheidung des Gerichts, sagte Wassmer, aber "ich würde nicht sagen, dass er auf jeden Fall davonkommt". Es bestehe "die reelle Gefahr, dass er in Haft muss".
Annäherungsverbot nach handgreiflichem Streit
Hernández wird in dem Fall von seiner Vergangenheit eingeholt: Die Haftstrafe war nämlich schon 2019 wegen eines handgreiflichen Streits im Februar 2017 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau verhängt worden.
Beide wurden damals wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Sie versöhnten sich jedoch schnell und verreisten noch während der sechs Monate gemeinsam, womit der damalige Profi von Atlético Madrid gegen das Annäherungsverbot verstieß.