WM 2006: Verfahren gegen Niersbach und Zwanziger eingestellt

    "Sommermärchen"-Affäre:Verfahren gegen DFB-Funktionäre eingestellt

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    Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst Schmidt dürfen aufatmen: Das Verfahren gegen die DFB-Funktionäre im Zuge des Skandals um die Vergabe der WM 2006 wurde eingestellt.

    Horst R. Schmidt, der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger und der neu gewählte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach stehen während der DFB-Bundesversammlung auf der Bühne (Archiv 2012)
    Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach im Jahre 2012 (Archivbild).
    Quelle: imago/Moritz Müller

    Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Verfahren in der Sommermärchen-Affäre rund um die Fußball-WM 2006 gegen die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt eingestellt. Das bestätigte die Frankfurter Staatsanwaltschaft.
    Zwanziger hat allerdings unterdessen Strafanzeige gegen Beamte der Steuerfahndung, Staatsanwälte und Richter des Oberlandesgerichts eingereicht. "Sieben Jahre unzulässiger Verfolgung verlangen darüber hinaus nach Wiedergutmachung. Ich bin von meinem Mandanten beauftragt, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen", teilte Zwanziger-Anwalt Hans-Jörg Metz mit.

    Langjährige Ermittlungen

    Die Ermittlungen zogen sich bereits mehrere Jahre hin. Die Enthüllungen um geheime Geldflüsse im Zusammenhang mit der Sommermärchen-WM 2006 hielten die Justizbehörden in Deutschland und der Schweiz in den letzten Jahren in Atem. Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen wurden.
    Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von OK-Chef Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Das Landgericht Frankfurt hatte schon im Oktober 2018 die Eröffnung eines Hauptverfahrens im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt abgelehnt.

    Vorwürfe in der Schweiz verjährt

    Auch in der Schweiz war es nicht zu einem Urteil gegen das Trio gekommen, es war im April 2020 eine Verjährung eingetreten. Laut der Schmidt-Anwälte wurde in der aktuellen Verfahrenseinstellung als Grund ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" angegeben.
    "Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021 Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen", teilten die Anwälte mit. Die Kosten des Verfahrens werde die Staatskasse tragen.
    Durch diesen Beschluss finde "die strafrechtliche Verfolgung von Herrn Horst R. Schmidt jedenfalls ein vorläufiges Ende". Weiter erläuterten die Rechtsvertreter: "Da sich der jetzt vorliegende Einstellungsbeschluss mit dieser Frage nicht befassen muss, legt seine Verteidigung großen Wert auf die Feststellung, dass sich Herr Schmidt zu keinem Zeitpunkt und unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht - weder nach deutschem noch nach schweizerischem Recht."
    Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatte immer wieder betont, dass die vollständige Aufklärung der Hintergründe des Zahlungsflusses das Ziel des Verbandes sei.
    Quelle: dpa, SID
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