Bakery Jatta muss vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den HSV-Profi Anklage wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz erhoben.
Nach kontroverser öffentlicher Debatte droht dem Fußballprofi Bakery Jatta nun doch ein Gerichtsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Spieler des Zweitligisten Hamburger SV Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhoben. Nach Auffassung der Behörde handelt es bei ihm tatsächlich sich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh.
Dem Gambier werden "Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung" vorgeworfen.
Ausweispapiere mit neuer Identität ausgestellt?
Jatta sei demnach im Sommer 2015 als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel über Italien nach Deutschland gereist. In Bremen habe er sich als Bakery Jatta, geboren am 6. Juni 1998, ausgegeben, heißt es in der Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona. Damit habe er erreichen wollen, dass ihm "wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird".
Laut Behörde handele es sich jedoch um Bakary Daffeh, geboren am 6. November 1995. Unter diesem Namen habe der Gambier bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi gespielt. In seinem Heimatland sollen ihm Ausweispapiere mit seiner neuen Identität ausgestellt worden sein, die er bei späterer Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis genutzt habe. Auch eine Fahrerlaubnis soll er unter diesen Angaben beantragt haben.
Jattas Anwalt: "Nicht nachvollziehbar"
"Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man auf Basis der Ermittlungen Anklage erheben kann", sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der Deutschen Presse-Agentur.
Die Verhandlung wird vor dem Jugendrichter geführt, "weil der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war", heißt es laut Staatsanwaltschaft. Demnach müssen die meisten Vorwürfe nach Jugendrecht beurteilen werden.
Ist Jatta also ein Betrüger, der sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erschlichen hat?
Gambische Behörden bestätigten 2019 Identität
Im August 2019 berichtete die "Sport Bild" über Jatta und äußerte Zweifel an seiner Identität. Die Zeitschrift hatte Hinweise, dass es sich um besagten Daffeh handeln könnte. Die Staatsanwaltschaft Bremen und das Hamburger Bezirksamt Mitte stellten dann im Spätherbst 2019 nach monatelanger intensiver Prüfung ihre Ermittlungen ein. Zudem bestätigten gambische Behörden die Echtheit der Jatta-Papiere.
Der 1. FC Nürnberg, der VfL Bochum und der Karlsruher SC, die Einspruch gegen die Niederlagen in den Zweitliga-Spielen gegen den HSV eingelegt hatten, zogen diesen zurück. Der HSV stellte sich stets hinter seinem Profi und versicherte die Korrektheit der Personalien.
Bei einer Durchsuchung von Jattas Wohnung im Sommer 2020 waren elektronische Datenträger wie Handy und Laptop beschlagnahmt worden. Es wurden auch Kontobewegungen des HSV-Profis überprüft. Dabei sei man auf Kontakte gestoßen, "die für uns nicht nachvollziehbar waren", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Staatsanwaltschaft bestellt anthropologisch-morphologisches Gutachten
Diese hatte zudem ein anthropologisch-morphologisches Gutachten an einem Institut in Freiburg in Auftrag gegeben. Ergebnis: Jatta und Daffeh seien "mit hoher Wahrscheinlichkeit ein und dieselbe Person".
"In der Regel kommen solche Gutachten bei Schwerstverbrechen zur Anwendung. Wir finden das total überzogen", sagte damals Deniz Celik von der Linksfraktion der Hamburger Bürgerschaft.
HSV-Fans stellten die Frage: Wem würde er eigentlich schaden, selbst wenn er falsche Angaben gemacht hat? Schließlich zahle er jetzt reichlich Steuern an den deutschen Staat und sei ein Beispiel für gelungene Integration.