In der Affäre um angeblich unerlaubtes Barren seiner Springpferde gerät der viermalige Olympiasiegers Ludger Beerbaum weiter unter Druck.
In der Affäre um angebliches Barren von Springpferden auf dem Hof von Ludger Beerbaum setzt eine Stellungnahme der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den viermaligen Olympiasieger weiter unter Druck.
Nach Ansicht eines mehrminütigen Zusammenschnittes verschiedener Videosequenzen des Senders "RTL" sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach, "dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen". Touchieren ist erlaubt, Barren hingegen nicht.
Tierquälerei? Beerbaum streitet Vorwürfe ab
Der TV-Sender hatte dem Weltklasse-Springreiter vor einer Woche in einem Beitrag Tierquälerei vorgeworfen. Demnach soll der 58-Jährige die unerlaubte Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt haben - was der Reiter bestreitet.
Beerbaum begrüßte die "erste Einordnung der FN". In Lauterbachs Aussage werde "deutlich, dass sich die deutsche FN sehr differenziert mit den Originalaufnahmen auseinandersetzt und auf das nach meiner festen Überzeugung zu sehende Touchieren eingeht".
Reiter möchte Originalaufnahmen sehen
Der Reiter kündigte an, er werde "aktiv auf unseren Fachverband zugehen, um auch von unserer Seite die Videoaufnahmen zu erläutern und zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hierzu ist es notwendig, dass wir die Originalaufnahmen sichten können und nicht über redaktionell bearbeitete Szenen sprechen."
In einer ersten Stellungnahme hatte sich Beerbaum vor einer Woche vehement gegen die Anschuldigungen gewehrt. "Der Beitrag ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend", schrieb er am vergangenen Mittwoch und kündigte juristische Schritte an.
Reiter-Verband konnte ausführliche Bilder sichten
Vor einer Woche standen der FN nur wenige Sekunden verpixelter Szenen zur Verfügung. Jetzt untersucht die Reiterliche Vereinigung nach eigenen Angaben anhand der ausführlichen Bilder, ob ordnungswidrige Handlungen vorliegen und wer die handelnden Personen sind.
Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig. Unabhängig vom Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes möglich.
Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen nicht aus
Die Staatsanwaltschaft Münster hält Ermittlungen im Fall Beerbaum nicht für ausgeschlossen. "RTL" hatte in der Sendung vom 11. Januar heimlich von einer Informantin aufgenommene Videos gezeigt. Eine Journalistin hatte sich zudem zur Recherche für einige Zeit als angebliche Praktikantin auf der Anlage einstellen lassen.
- Verfahren wegen Tierquälerei eingestellt
Der Vorwurf der Tierquälerei gegen Annika Schleu und Kim Raisner nach dem Olympia-Eklat im Modernen Fünfkampf ist erst mal vom Tisch. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.